Bebauungsplan Stadt Bocholt Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Aufstellung des Bebauungsplanes 7-13, Zur Eisenhütte III

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Abgrenzung des Bebauungsplanes 7-13

Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.


Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Einleitung der Aufstellung des Bebauungsplanes 7-13 im Bereich nördlich der Bebauung Braomweide, östlich des Grundstücks Zur Eisenhütte Hausnr.17, südlich Zur Eisenhütte und westlich der Bebauung Hannah-Arendt-Straße und Miep-Gies-Straße

und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 24.08.2022 die Einleitung der Aufstellung des Bebauungsplanes 7-13 im Bereich nördlich der Bebauung Braomweide, östlich des Grundstücks Zur Eisenhütte Hausnr.17, südlich Zur Eisenhütte und westlich der Bebauung Hannah-Arendt-Straße und Miep-Gies-Straße mit folgender städtebaulichen Zielsetzung:

  • Schaffung von Wohnbauflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser
  • Sicherung der verkehrlichen Anbindung an die Miep-Gies-Straße und Zur Eisenhütte
  • Erhalt und Schaffung von Grünstrukturen und –anlagen mit ergänzendem Fuß- und Radwegenetz
  • Schaffung eines Spielplatzes.

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.

Der Öffentlichkeit wird daher in der Zeit vom 20.09.2023 bis einschl. 23.10.2023 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu der Planung zu äußern.

Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                                      von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                                                    von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten sind telefonische Terminabsprachen zur Einsichtnahme unter 02871-953-3105 (Herr Buschmann) möglich.

Während der Beteiligungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/bocholt/beteiligung/themen/1004124 sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung

abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871-953-3104 (Frau Overkamp)
Fax: 02871/953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft werden die notwendigen ökologischen Ausgleichsflächen, soweit möglich und sinnvoll, im geplanten Wohngebiet berücksichtigt. Zudem werden geeignete Poolflächen an anderer Stelle im Einklang mit dem Ausgleichsflächenpoolkonzept der Stadt Bocholt in Anspruch genommen. Das nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-13 ausgleichbare Defizit wird der externen Ausgleichsfläche Nr. 15 im Ausgleichspool am Döringer Feld (Gemarkung Biemenhorst, Flur 7, Flurstück 139) sowie Siegeheide (Gemarkung Mussum, Flur 17, Flurstück 34) zugeordnet (siehe auch folgende Abbildung).

Hinweis:

Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB, ebenfalls nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt durchgeführt. Auch während der Veröffentlichung im Internet können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.

Bocholt, den 06.09.2023

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871 953-3104 (Frau Overkamp)
Fax: 02871 953-9530

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