Flächennutzungsplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

128. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beekweg (Bebauungsplan 11-9)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.05.2025 bis 25.06.2025
  • Stellungnahmen 8 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Geltungsbereiches zum Flächennutzungsplan, 128. Änderung

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung im Rahmen

der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bocholt im Bereich des Beekwegs mit den Hausnummern 1 bis 10

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 14.05.2025 in Kenntnis der Begründung und der Sitzungsvorlage die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Beekwegs mit den Hausnummern 1 bis 10 zur Ordnung des Gebietes sowie zur Schaffung potentieller wohnbaulicher Erweiterungsflächen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird

vom 22.05.2025 bis einschließlich 25.06.2025

im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                 von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                               von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3105 (Herr Buschmann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen u.a. hier sowie unter https://www.bocholt.de/bauleitplanung Stellungnahmen  abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Ferner wird daraufhin gewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätten geltend machen können.

Veröffentlicht werden:

  • der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die Begründung (Stand April 2025) einschließlich Umweltbericht von (Stand März 2025)
  • die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind bei der Stadt Bocholt verfügbar:

I.

Begründung (Stand April 2025) einschließlich Umweltbericht von (Stand März 2025) zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In der Begründung und dem Umweltbericht werden unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB insbesondere die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen untersucht und bewertet.

Es werden u. a. Aussagen zu den Themen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen untereinander getroffen. Grundlage dafür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachgutachten und fachgutachterlichen Stellungnahmen/ Planungen.

II.

Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes:

  1. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe I) hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes 11-9 Beekweg, L+S Landschaft + Siedlung AG, März 2025, Recklinghausen
    Themen: Erfassung und Untersuchung der planungsrechtlich relevanten Arten
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Tiere, biologische Vielfalt
III.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  1. Stellungnahmen der Stadt Bocholt vom 17.11.2023 (Fachbereich Mobilität und Umwelt, Geschäftsbereich Stadtgrün und Umwelt), 05.12.2023 (Fachbereich Mobilität und Umwelt, Geschäftsbereich Finanzen und Verwaltung), sowie 17.11.2023 (Fachbereich Öffentliche Ordnung)
    Themen: Altlasten, Kampfmittel, Grün- und Freiflächenplanung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Boden, Wasser, Pflanzen, biologische Vielfalt, Klima
  2. Stellungnahme des Entsorgungs- und Servicebetriebes Bocholt vom 15.11.2023
    Themen: Gewässerangelegenheiten, Stadtentwässerung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit
  3. Stellungnahme der Westnetz GmbH vom 16.11.2023
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  4. Stellungnahme der Amprion GmbH vom 16.11.2023
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  5. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 20.11.2023
    Themen: Schutzes der landwirtschaftlichen Flächen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Fläche
  6. Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes Holtwicker Bach vom 24.11.2023
    Themen: Schutz und Unterhaltung des Holtwicker Baches
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, Wasser, sonstige Sachgüter
  7. Stellungnahme der Thyssengas GmbH vom 27.11.2023
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  8. Stellungnahme des LWL-Archäologie vom 06.12.2023
    Themen: Berücksichtigung von archäologischen und paläontologischen Belangen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Kulturgüter
  9. Stellungnahme der Ericsson Services GmbH/ Deutsche Telekom Technik GmbH vom 07.12.2023
    Themen: Telekommunikationsleitungen, Richtfunkverbindungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  10. Stellungnahme der Bezirksregierung Münster Dezernat 54 vom 11.12.2023
    Themen: Wasserwirtschaft, anlagenbezogener Umweltschutz
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Wasser, Boden, Mensch und seine Gesundheit
  11. Stellungnahme der Vodafone NRW GmbH vom 13.12.2023
    Themen: Telekommunikationsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  12. Stellungnahme von Straßen NRW vom 13.12.2023
    Themen: Planung, Bau und Betrieb des überörtlichen Straßennetzes in Nordrhein-Westfalen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit, sonstige Sachgüter
  13. Stellungnahme des Kreises Borken vom 13.12.2023
    Themen: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz, Abfall und Bodenschutz,
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit
  14. Stellungnahme der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW) vom 18.12.2023
    Themen: Stromversorgung, Straßenbeleuchtung, Trinkwasserversorgung, Glasfaser
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit, sonstige Sachgüter
IV.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:

  1. Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 19.12.2023
    Themen: Entwicklungsmöglichkeiten und mögliche Bebauung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Fläche, Boden, sonstige Sachgüter

Die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die nach Einschätzung der Stadt Bocholt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt. Es handelt sich dabei um die vorstehend aufgelisteten Dokumente I-IV.

Bocholt, den 19.05.2025                                                                                                     

Thomas Kerkhoff
​​​​​​​Bürgermeister

Kontakt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de 
Telefon: 02871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871 953-9530

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