Bebauungsplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

Aufstellung des Bebauungsplanes 11-9, Beekweg/Brückendeich

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.05.2025 bis 25.06.2025
  • Stellungnahmen 8 Stellungnahmen
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Abgrenzung zum Bebauungsplan 11-9

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung im Rahmen

der Aufstellung des Bebauungsplanes 11-9 im Bereich des Beekwegs mit den Hausnummern 1 bis 10 und dem Brückendeich mit den ungeraden Hausnummern 9 bis 13

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 14.05.2025 in Kenntnis der Begründung die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes 11-9 im Bereich des Beekwegs mit den Hausnummern 1 bis 10 und dem Brückendeich mit den ungeraden Hausnummern 9 bis 13 mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

  • Strukturierung und Ordnung der bisherigen Siedlung zur Absicherung und Steuerung der Baurechte und
  • Schaffung von Erweiterungsflächen zur Wohnbauentwicklung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 11-9 wird

vom 22.05.2025 bis einschließlich 25.06.2025

im Internet veröffentlicht. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                 von 08.00 - 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                               von 14.00 - 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3105 (Herr Buschmann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen u.a. hier sowie unter https://www.bocholt.de/bauleitplanung Stellungnahmen  abgegeben werden.  

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Veröffentlicht werden:

  • der Entwurf des Bebauungsplanes 11-9 und die Begründung (Stand April 2025) einschließlich Umweltbericht (Stand März 2025)
  • die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind bei der Stadt Bocholt verfügbar:

I.

Begründung (Stand April 2025) einschließlich Umweltbericht (Stand März 2025) zur Aufstellung des Bebauungsplans 11-9. Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In der Begründung und dem Umweltbericht werden unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB insbesondere die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen untersucht und bewertet.

Es werden u. a. Aussagen zu den Themen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen untereinander getroffen. Grundlage dafür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachgutachten und fachgutachterlichen Stellungnahmen/ Planungen.

II.

Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplans 11-9:

  1. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe I) hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes 11-9 Beekweg, L+S Landschaft + Siedlung AG, März 2025, Recklinghausen
    Themen: Erfassung und Untersuchung der planungsrechtlich relevanten Arten
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Tiere, biologische Vielfalt
  2. Lärmtechnische Stellungnahme zu den Straßenverkehrsgeräuschen der Dinxperloer Straße (L 606) Prognosehorizont 2035, Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsbereich Stadtplanung, Februar 2025, Bocholt
III.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  1. Stellungnahmen der Stadt Bocholt vom 26.04.2022 (Fachbereich Mobilität und Umwelt, Geschäftsbereich Stadtgrün und Umwelt), 11.04.2022 (Fachbereich Mobilität und Umwelt, Geschäftsbereich Mobilität), 19.04.2022 (Fachbereich Mobilität und Umwelt, Geschäftsbereich Finanzen und Verwaltung) sowie 02.03.2022 (Fachbereich Öffentliche Ordnung)
    Themen: Altlasten, Kampfmittel, Grün- und Freiflächenplanung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Boden, Wasser, Pflanzen, biologische Vielfalt, Klima
  2. Stellungnahme des Entsorgungs- und Servicebetriebes Bocholt vom 01.03.2022
    Themen: Gewässerangelegenheiten, Stadtentwässerung, Abfallentsorgung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit
  3. Stellungnahme der Westnetz GmbH vom 03.03.2022
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  4. Stellungnahme des LWL-Archäologie vom 04.03.2022
    Themen: Berücksichtigung von archäologischen und paläontologischen Belangen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Kulturgüter
  5. Stellungnahme der Amprion GmbH vom 04.03.2022
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  6. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 07.03.2022
    Themen: Schutzes der landwirtschaftlichen Flächen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Fläche
  7. Stellungnahme der Thyssengas GmbH vom 11.03.2022
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  8. Stellungnahme der Bezirksregierung Münster Dezernat 54 vom 11.12.2023
    Themen: Wasserwirtschaft, anlagenbezogener Umweltschutz
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Wasser, Boden, Mensch und seine Gesundheit
  9. Stellungnahme des Kreises Borken vom 06.04.2022
    Themen: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Abwasser, Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz, Abfall und Bodenschutz,
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit
  10. Stellungnahme von Straßen NRW vom 06.04.2022
    Themen: Planung, Bau und Betrieb des überörtlichen Straßennetzes in Nordrhein-Westfalen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit, sonstige Sachgüter
  11. Stellungnahme der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW) vom 07.04.2022
    Themen: Stromversorgung, Straßenbeleuchtung, Trinkwasserversorgung, Glasfaser
    ​​​​​​​Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit, sonstige Sachgüter
IV.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:

  1. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vom 24.03.2022, 08.04.2022 und 10.04.2022
    Themen: Straßenverkehrslärm und -emissionen, Luftschadstoffe, etwaige Geschwindigkeitsbegrenzung, Wander- und Fahrradrouten, Sicherheit Kinder, Pkw-Parkplätze
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit, Fläche, Boden, sonstige Sachgüter
  2. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vom 28.03.2022, 29.03.2022, 13.04.2022 und 21.08.2023
    Themen: Verschiebung der Baugrenze; Anzahl zulässiger Wohneinheiten; Aufnahme von Flurstücken in das Plangebiet
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, Fläche

Die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die nach Einschätzung der Stadt Bocholt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht und zusätzlich ausgelegt. Es handelt sich dabei um die vorstehend aufgelisteten Dokumente I-IV.

Hinweis:

Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft wird das nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-9 ausgleichbare Defizit der externen (bereits hergestellten) Ausgleichsfläche 15, Wasserwerk Mussum im Ausgleichsflächenpool der Stadt Bocholt (Gemarkung Mussum, Flur 17, Flurstück 34/ Gemarkung Biemenhorst, Flur 7, Flurstück 139) anteilig zugeordnet (siehe nachfolgende Abbildung).

Bocholt, den 19.05.2025                                                                                          

Thomas Kerkhoff
Bürgermeister

Kontakt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de 
Telefon: 02871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871 953-9530

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