Bebauungsplan Stadt Bocholt Beschluss

Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans 8-26, Grüner Weg/ Loikumer Weg

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.06.2025 bis 29.06.2026
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Abgrenzung des Bebauungsplanes 8-26

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Rechtsverbindlichkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-26 im Bereich östlich des Loikumer Wegs, südlich des Grünen Wegs mit den geraden Hausnummern 2 bis 14c, westlich des Flurstücks 173 auf Flur 14 und nördlich der Flurstücke 1, 117-119 auf Flur 16, Gemarkung Mussum

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 11.06.2025 in Kenntnis der Begründung und des Inhaltes der Sitzungsvorlage die Aufstellung des Bebauungsplanes 8-26 im Bereich östlich des Loikumer Wegs, südlich des Grünen Wegs mit den geraden Hausnummern 2 bis 14c, westlich des Flurstücks 173 auf Flur 14 und nördlich der Flurstücke 1, 117-119 auf Flur 16, Gemarkung Mussum gem. § 10 in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) und § 89 Abs. 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) als Satzung.

Die Fläche des Bebauungsplanes bedeutet einen Eingriff in Natur und Landschaft. Zum Ausgleich des Eingriffs wird das nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8-26 ausgleichbare Defizit der externen (bereits hergestellten) Ausgleichsfläche 15, Wasserwerk Mussum im Ausgleichsflächenpool der Stadt Bocholt (Gemarkung Mussum, Flur 17, Flurstück 34/ Gemarkung Biemenhorst, Flur 7, Flurstück 139) zugeordnet.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 8-26, Aufstellung Grüner Weg/ Loikumer Weg wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit gültigen Fassung und gem. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan 8-26, Aufstellung Grüner Weg/ Loikumer Weg mit Begründung und zusammenfassender Erklärung wird ab dem 30.06.2025 während der Dienststunden bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Planes, der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweise:

A) Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

B) Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW nach Ablauf von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr gegen diese Satzung geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bocholt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

C) Ein Entschädigungsberechtigter kann eine Entschädigung verlangen, wenn die in §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in o.g. Fällen bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes 8-26 im Bereich östlich des Loikumer Wegs, südlich des Grünen Wegs mit den geraden Hausnummern 2 bis 14c, westlich des Flurstücks 173 auf Flur 14 und nördlich der Flurstücke 1, 117-119 auf Flur 16, Gemarkung Mussum rechtsverbindlich.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter der Adresse https://www.bocholt.de/bauleitplanung verfügbar.

Bocholt, den 26.06.2025                                                                                     

Thomas Kerkhoff
Bürgermeister

Kontakt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de

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