Bebauungsplan Stadt Bocholt Frühzeitige Beteiligung

Aufstellung des Bebauungsplanes NO 36, An den Tonwerken

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 03.02.2026 bis 07.03.2026
  • Stellungnahmen 8 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Bebauungsplanes NO 36

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Einleitung der Aufstellung des Bebauungsplanes NO 36 im Bereich des Freizeitzentrums Tonwerke, südlich der Straße "In der Ziegelheide", östlich und westlich der Straße "An den Tonwerken"

und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 02.07.2025 die Einleitung der Aufstellung des Bebauungsplanes NO 36 im Bereich des Freizeitzentrums Tonwerke, südlich der Straße "In der Ziegelheide", östlich und westlich der Straße "An den Tonwerken" mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

• Strukturierung der baulichen Entwicklung des Freizeitzentrums Tonwerke
• Schaffung von Baurechten für eine Gymnastikhalle und eine PV-Freiflächenanlage.

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.

Der Öffentlichkeit wird daher in der Zeit

vom 03.02.2026 bis einschl. 07.03.2026

Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu der Planung zu äußern.

Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                 von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                               von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3107 (Frau Laukmann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können die Unterlagen zu diesem Plan u.a. hier sowie unter

https://www.bocholt.de/bauleitplanung

eingesehen werden.   

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3131 (Frau Rötker)
Fax: 02871/953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB, nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt durchgeführt. Auch während der Veröffentlichung im Internet können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.

Bocholt, den 29.01.2026

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dave Welling
Stadtbaurat

Kontakt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de 
Telefon: 02871 953-3131 (Frau Rötker)
Fax: 02871 953-9530

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