Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Bocholt Frühzeitige Beteiligung

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SW 47, ehem. Umspannstation Karolingerstraße 40

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.09.2025 bis 08.10.2025
  • Stellungnahmen 9 Stellungnahmen
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Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SW 47

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Einleitung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SW 47 für den Bereich der ehem. Umspannstion Karolingerstraße 40 für die Flurstücke 128 und 129, Flur 65, Gemarkung Bocholt als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit Berichtigung des Flächennutzungsplans

und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 02.07.2025 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SW 47 für den Bereich der ehem. Umspannstation Karolingerstraße 40 für die Flurstücke 128 und 129, Flur 65, Gemarkung Bocholt als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit Berichtigung des Flächennutzungsplans mit folgender städtebaulichen Zielsetzung:

  • Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung einer Kurzzeitpflege
  • Tragfähige Nachnutzung eines Baudenkmals
  • Förderung der Nachverdichtung.

Der Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Des Weiteren wird gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit

vom 03.09.2025 bis einschließlich 08.10.2025

Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu der Planung zu äußern.

Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags               
von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                              
on 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3107 (Frau Laukmann) möglich.

Während der Beteiligungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen hier sowie unter https://www.bocholt.de/bauleitplanung abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3102 (Frau Iking)
Fax: 02871/953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die Veröffentlichung im Internet nach § 13a Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 und 3, 3 Abs. 2 BauGB, nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt durchgeführt. Auch während der Veröffentlichung im Internet können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.

Bocholt, den 18.08.2025

Thomas Kerkhoff
Bürgermeister

Kontakt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de 
Telefon: 02871 953-3102 (Frau Iking)
Fax: 02871 953-9530

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