Bebauungsplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

Änderung des Bebauungsplanes 7-N1, 7. Änderung Essing Esch, Werther Straße

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 13.11.2025 bis 15.12.2025
  • Stellungnahmen 10 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Bebauungsplanes 7-N1, 7. Änderungsplan

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung im Rahmen

der 7. Änderung des Bebauungsplanes 7-N1 im Bereich der Werther Straße 224 und östlich des Gartenweges 7 einschließlich der Stichstraße Essing Esch als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 25.03.2025 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 7. Änderung des Bebauungsplanes 7-N1 im Bereich der Werther Straße 224 und östlich des Gartenweges 7 einschließlich der Stichstraße Essing Esch als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch mit folgender Zielsetzung:

  • Neuausrichtung der überbaubaren Fläche
  • Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung
  • Förderung der Innenentwicklung.

Die frühzeitigen Beteiligungsschritte sind inzwischen abgeschlossen. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes ist nunmehr im Internet zu veröffentlichen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan mit Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird

vom 13.11.2025 bis einschließlich 15.12.2025

im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                 von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                               von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3107 (Frau Laukmann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können die Unterlagen zu diesem Plan hier sowie unter 

https://www.bocholt.de/bauleitplanung

eingesehen werden. Ebenso können Stellungnahmen unter dem o. g. Link abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3102 (Frau Iking)
Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht vorbereitet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bestehen ebenfalls nicht. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im Planbereich und näheren Umfeld sind Störfallbetriebe nicht bekannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

Bocholt, den 05.11.2025

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dave Welling
Stadtbaurat

Kontakt

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3102 (Frau Iking)
Fax: 02871/953-9530

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