Flächennutzungsplan Stadt Bocholt Beschluss

Wirksamkeit der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beekweg

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 26.01.2026 bis 26.01.2027
Bild vergrößern
Abgrenzung des Änderungsbereiches zum Flächennutzungsplan

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Beekwegs mit den Hausnummern 1 bis 10

Die Stadtverordnetenversammlung stellte am 17.09.2025 in Kenntnis der Begründung und des Inhaltes der Sitzungsvorlage die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Beekwegs mit den Hausnummern 1 bis 10 endgültig fest.

Die Bezirksregierung Münster verfügte mit Schreiben vom 15.12.2025, dass gemäß § 6 Absatz 4 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) nach Ablauf der Ein-Monats-Frist die Genehmigungsfiktion mit Wirkung zum 13.12.2025 eingetreten ist.

Bekanntmachungsanordnung:

Gemäß § 6 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit gültigen Fassung und gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 270) in der zurzeit gültigen Fassung wird öffentlich bekannt gemacht, dass für die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt am 17.09.2025 festgestellte 128. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bocholt mit Ablauf der Ein-Monats-Frist die Genehmigungsfiktion gemäß § 6 Absatz 4 Satz 4 BauGB mit Wirkung zum 13.12.2025 – Az.: 35.02.01.100-002/2025.0003.33/25 – eingetreten ist. Diese Genehmigungsfiktion steht rechtlich der Erteilung einer Genehmigung gleich.

Der geänderte Flächennutzungsplan mit der dazugehörigen Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird ab dem 26.01.2026 während der Dienststunden bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Planes, der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweise:

A) Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

B) Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW nach Ablauf von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr gegen diese Satzung geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bocholt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

C) Ein Entschädigungsberechtigter kann eine Entschädigung verlangen, wenn die in §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in o.g. Fällen bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Beekwegs mit den Hausnummern 1 bis 10 wirksam.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter der Adresse https://www.bocholt.de/bauleitplanung verfügbar.

Bocholt, den 21.01.2026

Christian Mangen
Bürgermeister

 

Kontakt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de 
Telefon: 02871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871 953-9530

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang