Bebauungsplan Stadt Bocholt Beschluss

Rechtsverbindlichkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes 11-9, Beekweg/Brückendeich

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 26.01.2026 bis 26.01.2027
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Abgrenzung zum Bebauungsplan 11-9

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Rechtsverbindlichkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes 11-9 im Bereich des Beekwegs mit den Hausnummern 1 bis 10 und dem Brückendeich mit den ungeraden Hausnummern 9 bis 13

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 17.09.2025 in Kenntnis der Begründung und des Inhaltes der Sitzungsvorlage die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-9 im Bereich des Beekwegs mit den Hausnummern 1 bis 10 und dem Brückendeich mit den ungeraden Hausnummern 9 bis 13 gem. § 10 in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) und § 89 Abs. 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) als Satzung.

Die Fläche des Bebauungsplanes 11-9 bedeutet einen Eingriff in Natur und Landschaft. Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft wird das nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-9 ausgleichbare Defizit der externen (bereits hergestellten) Ausgleichsfläche 15, Wasserwerk Mussum im Ausgleichsflächenpool der Stadt Bocholt (Gemarkung Mussum, Flur 17, Flurstück 34/ Gemarkung Biemenhorst, Flur 7, Flurstück 139) anteilig zugeordnet.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 11-9, Beekweg Hausnummern 1-10 und Brückendeich mit den Hausnummern 9-13 wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit gültigen Fassung und gem. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan 11-9 mit Begründung und zusammenfassender Erklärung wird ab dem 26.01.2026 während der Dienststunden bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Planes, der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweise:

A) Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

B) Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW nach Ablauf von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr gegen diese Satzung geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bocholt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

C) Ein Entschädigungsberechtigter kann eine Entschädigung verlangen, wenn die in §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in o.g. Fällen bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-9 im Bereich des Beekwegs mit den Hausnummern 1 bis 10 und dem Brückendeich mit den ungeraden Hausnummern 9 bis 13 rechtsverbindlich.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter der Adresse https://www.bocholt.de/bauleitplanung verfügbar.

Bocholt, den 21.01.2026                                                                            

Christian Mangen
Bürgermeister

Kontakt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de 
Telefon: 02871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871 953-9530

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