Bebauungsplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes K 1a, An der Bleiche/ Maria Montessori Schule

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 10.03.2026 bis 14.04.2026
  • Stellungnahmen 8 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung im Rahmen

der 4. Änderung und Erweiterung zum Bebauungsplan K 1a für den Bereich der ehemaligen Feuer- und Rettungswache An der Bleiche als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 18.09.2019 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 4. Änderung und Erweiterung zum Bebauungsplan K 1a für den Bereich der ehemaligen Feuer- und Rettungswache An der Bleiche als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

  • Änderung von Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr in eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule,
  • Stärkung der Verbindung vom Weberquartier zur Innenstadt,
  • Berücksichtigung und weitestgehender Erhalt der bestehenden Grünstrukturen.

Die frühzeitigen Beteiligungsschritte sind inzwischen abgeschlossen. Ferner beschloss der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr am 10.09.2025 in Kenntnis der Begründung die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich die öffentliche Auslegung für das o.g. Plangebiet. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes K 1a ist nunmehr im Internet zu veröffentlichen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan K 1a mit Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird

vom 10.03.2026 bis einschließlich 14.04.2026

im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                 von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                               von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3105 (Herr Buschmann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können die Unterlagen zu diesem Plan hier sowie unter https://www.bocholt.de/bauleitplanung eingesehen werden. Ebenso können Stellungnahmen unter dem o. g. Link abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht vorbereitet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bestehen ebenfalls nicht. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im Planbereich und näheren Umfeld sind Störfallbetriebe nicht bekannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

Bocholt, den 04.03.2026

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dave Welling
Stadtbaurat

Kontakt

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871/953-9530

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