Bebauungsplan Stadt Bocholt Frühzeitige Beteiligung

Aufstellung des Bebauungsplanes 8-29, nördlich der Mussumer Kirche

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.06.2026 bis 25.07.2026
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Bebauungsplanes 8-29

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Einleitung der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-29 für den Bereich nördlich der Mussumer Kirche, südlich der Alfred-Flender-Straße und westlich Am Marienplatz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes

und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 13.05.2026 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-29 für den Bereich nördlich der Mussumer Kirche, südlich der Alfred-Flender-Straße und westlich Am Marienplatz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

• Schaffung von Wohnbauflächen,
• Förderung der Innenentwicklung,
• Aufnahme ökologischer Festsetzungen.

Der Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.

Des Weiteren wird gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit

vom 24.06.2026 bis einschl. 25.07.2026

Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu der Planung zu äußern.

Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                 von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                               von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3108 (Frau Joormann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können die Unterlagen zu diesem Plan hier sowie unter https://www.bocholt.de/bauleitplanung eingesehen werden. Ebenso können Stellungnahmen unter dem o. g. Link abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Ebenso können Stellungnahmen unter dem o. g. Link abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871/953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die Veröffentlichung im Internet nach § 13a Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 und 3, 3 Abs. 2 BauGB, nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt durchgeführt. Auch während der Veröffentlichung im Internet können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.

Bocholt, den 22.06.2026

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dave Welling
Stadtbaurat

Kontakt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de 
Telefon: 02871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871 953-9530

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