Bebauungsplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

Aufstellung des Bebauungsplanes NO 36, An den Tonwerken

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.07.2026 bis 15.08.2026
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Bebauungsplanes NO 36

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung im Rahmen

der Aufstellung des Bebauungsplanes NO 36 im Bereich des Freizeitzentrums Tonwerke, südlich der Straße "In der Ziegelheide", östlich und westlich der Straße "An den Tonwerken"

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 16.06.2026 in Kenntnis der Begründung die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes NO 36 im Bereich des Freizeitzentrums Tonwerke, südlich der Straße "In der Ziegelheide", östlich und westlich der Straße "An den Tonwerken" mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

• Strukturierung der baulichen Entwicklung des Freizeitzentrums Tonwerke
• Schaffung von Baurechten für eine Gymnastikhalle und eine PV-Freiflächenanlage.

Der Entwurf des Bebauungsplanes NO 36 wird

vom 15.07.2026 bis einschließlich 15.08.2026

im Internet veröffentlicht. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags von 08.00 - 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags      von 14.00 - 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3107 (Frau Laukmann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können die Unterlagen zu diesem Plan u.a hier sowie unter

https://www.bocholt.de/bauleitplanung

eingesehen werden. Ebenso können Stellungnahmen unter dem o. g. Link abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt

E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3104 (Frau Overkamp)
Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Veröffentlicht werden:

-    der Entwurf des Bebauungsplanes NO 36 (Juli 2026) und die Begründung (Juli 2026) einschließlich Umweltbericht (November 2025 aktualisiert Juli 2026)
-    die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind bei der Stadt Bocholt verfügbar:

I.

Begründung von Juli 2026 einschließlich Umweltbericht von November 2026, aktualisiert Juli 2026 zur Aufstellung des Bebauungsplans NO 36. Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In der Begründung und dem Umweltbericht werden unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB insbesondere die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen untersucht und bewertet.

Es werden u. a. Aussagen zu den Themen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen untereinander getroffen. Grundlage dafür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachgutachten und fachgutachterlichen Stellungnahmen/ Planungen.

II.

Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplans NO 36:

  1. Fachbeitrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung (Stufe I) ökon GmbH, September 2025, Münster
    Themen: Erfassung und Untersuchung der planungsrechtlich relevanten Arten
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, biologische Vielfalt
  2. Vitalitätsprüfung An den Tonwerken, Baumpflege Wissing, November 2025, Bocholt
    Themen: Untersuchung des bestehenden Baumbestandes für den Erhalt
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Baumbestand

III.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  1. Stellungnahmen der Stadt Bocholt vom 03.02.2026 (Fachbereich Öffentliche Ordnung – Kampfmittel), 03.02.2026 (Fachbereich Öffentliche Ordnung – Gewerbe), 05.02.2026 (Fachbereich Mobilität und Umwelt, Geschäftsbereich Stadtgrün und Umwelt), 07.03.2026 (Stabstelle Klimaschutz)
    Themen: Kampfmittel, Grün- und Freiflächenplanung, Baumbewertung, Photovoltaikanlage, Niederschlags- und Schmutzwasser, Dachbegrünung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Kulturgüter, Boden, Wasser, Pflanzen, biologische Vielfalt, Klima
  2. Stellungnahmen der Amprion GmbH vom 12.02.2026
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  3. Stellungnahme der stadtwerker (ehemals BEW) vom 06.03.2026
    Themen: Versorgungsleitungen, PV-Anlage
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  4. Stellungnahme des Entsorgungs- und Servicebetriebes Bocholt vom 03.02.2026
    Themen: Gewässerangelegenheiten, Stadtentwässerung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit
  5. Stellungnahmen des LWL-Archäologie vom 10.02.2026
    Themen: Umgang mit Bodendenkmälern
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Kulturgüter
  6. Stellungnahmen der Thyssengas GmbH vom 11.02.2026
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  7. Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW – Kreisstelle Borken - vom 10.02.2026
    Themen: Schutz von landwirtschaftlichen Flächen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Fläche
  8. Stellungnahmen des Kreises Borken vom 05.03.2026
    Themen: Geoinformation und Liegenschaftskataster, Planung und Controlling, Anlagenbezogener Immissionsschutz, Natur- und Umwelt (Wasserschutz und Naturschutz, Abfall und Bodenschutz, anlagenbezogener Immissionsschutz, Wasserwirtschaft
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit
  9. Stellungnahmen Ericsson Services GmbH / Deutsche Telekom Technik GmbH vom 03.02.2026
    Themen: Telekommunikationsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  10. Stellungnahmen Regionalforstamt Münsterland vom 19.02.2026
    Themen: Forstwirtschaft und Waldökologie
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  11. Stellungnahmen der Vodafone NRW GmbH vom 13.02.2026
    Themen: Telekommunikationsanlagen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  12. Stellungnahmen der Wasser- und Bodenverband Rheder Bach vom 16.02.2026
    Themen: Gewässerunterhaltung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  13. Stellungnahmen der Westnetz GmbH vom 03.02.2026
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter

Die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die nach Einschätzung der Stadt Bocholt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht und zusätzlich ausgelegt. Es handelt sich dabei um die vorstehend aufgelisteten Dokumente I - III.

Hinweis:
Um das anteilige Defizit von ökologischen Wertpunkten durch die Umsetzung des Bebauungsplanes NO 36 Tonwerke zu kompensieren, werden für zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft als Ausgleich die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen (Anlage von Extensivgrünland) im städtischen Ausgleichsflächenpool 13.3 (Gemarkung Hemden, Flur 5, Flurstücke 26) anteilig zugeordnet.

Bocholt, den                                                                                     

Der Bürgermeister
In Vertretung
 

Dave Welling
Stadtbaurat

Kontakt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de 
Telefon: 02871 953-3104 (Frau Overkamp)
Fax: 02871 953-9530

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