Flächennutzungsplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

134. Änderung des Flächennutzungsplanes, An den Tonwerken (Bebauungsplan NO 36)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.07.2026 bis 15.08.2026
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Geltungsbereiches zum Flächennutzungsplan, 134. Änderung

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung im Rahmen

der 134. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bocholt im Bereich des Freizeitzentrums Tonwerke, südlich der Straße "In der Ziegelheide", östlich und westlich der Straße "An den Tonwerken"

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 16.06.2026 in Kenntnis der Begründung und der Sitzungsvorlage die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung zur 134. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bocholt im Bereich des Freizeitzentrums Tonwerke, südlich der Straße "In der Ziegelheide", östlich und westlich der Straße "An den Tonwerken" mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

• Strukturierung der baulichen Entwicklung des Freizeitzentrums Tonwerke
• Schaffung von Baurechten für eine Gymnastikhalle und eine PV-Freiflächenanlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird

vom 15.07.2026 bis einschließlich 15.08.2026

im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                 von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                               von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3107 (Frau Laukmann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können die Unterlagen zu diesem Plan u.a. hier sowie unter

https://www.bocholt.de/bauleitplanung

eingesehen werden. Ebenso können Stellungnahmen unter dem o. g. Link abgegeben werden. 

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt

E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871-953-3104 (Frau Overkamp)
Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätten geltend machen können.

Veröffentlicht werden:

  • der Entwurf des Flächennutzungsplanes (Mai 2026) und die Begründung (Mai 2026) einschließlich Umweltbericht (November 205)
  • die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind bei der Stadt Bocholt verfügbar:

I. 

Begründung (Mai 2026) einschließlich Umweltbericht (November 2025) zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In der Begründung und dem Umweltbericht werden unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB insbesondere die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen untersucht und bewertet.

Es werden u. a. Aussagen zu den Themen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen untereinander getroffen. Grundlage dafür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachgutachten und fachgutachterlichen Stellungnahmen/ Planungen.Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes:

II.

Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes:

  1. Fachbeitrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung (Stufe 1) ökonGmbH, September 2025, Münster
    Themen: Erfassung und Untersuchung der planungsrechtlich relevanten Arten
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Tiere, biologische Vielfalt

III.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  1. Stellungnahmen der Stadt Bocholt vom 03.02.2026 (Fachbereich Öffentliche Ordnung – Kampfmittel), 03.02.2026 (Fachbereich Öffentliche Ordnung – Gewerbe), 03.02.2026 (Fachbereich Mobilität und Umwelt), 07.03.2026 (Stabstelle Klimaschutz)
    Themen: Kampfmittel, Grün- und Freiflächenplanung, Baumbewertung, Photovoltaikanlage, Niederschlags- und Schmutzwasser, Dachbegrünung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Kulturgüter, Boden, Wasser, Pflanzen, biologische Vielfalt, Klima
  2. Stellungnahmen der Amprion GmbH vom 12.02.2026
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  3. Stellungnahme der stadtwerker (ehemals BEW) vom 06.03.2026
    Themen: Versorgungsleitungen, PV-Anlage
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  4. Stellungnahme des Entsorgungs- und Servicebetriebes Bocholt vom 03.02.2026
    Themen: Gewässerangelegenheiten, Stadtentwässerung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit
  5. Stellungnahmen der Thyssengas GmbH vom 11.02.2026
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  6. Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW – Kreisstelle Borken - vom 10.02.2026
    Themen: Schutz von landwirtschaftlichen Flächen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Fläche
  7. Stellungnahmen des Kreises Borken vom 05.03.2026
    Themen: Geoinformation und Liegenschaftskataster, Planung und Controlling, Anlagenbezogener Immissionsschutz, Natur- und Umwelt (Wasserschutz und Naturschutz, Abfall und Bodenschutz, anlagenbezogener Immissionsschutz, Wasserwirtschaft
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit
  8. Stellungnahmen Ericsson Services GmbH / Deutsche Telekom Technik GmbH vom 03.02.2026
    Themen: Telekommunikationsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  9. Stellungnahmen Regionalforstamt Münsterland vom 19.02.2026
    Themen: Forstwirtschaft und Waldökologie
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  10. Stellungnahmen der Vodafone NRW GmbH vom 13.02.2026
    Themen: Telekommunikationsanlagen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  11. Stellungnahmen der Wasser- und Bodenverband Rheder Bach vom 16.02.2026
    Themen: Gewässerunterhaltung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  12. Stellungnahmen der Westnetz GmbH vom 03.02.2026
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter

Die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die nach Einschätzung der Stadt Bocholt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt. Es handelt sich dabei um die vorstehend aufgelisteten Dokumente I - III.

Bocholt, den                                                                                                 

Der Bürgermeister 
In Vertretung     
                              

Dave Welling
Stadtbaurat

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Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de 
Telefon: 02871 953-3104 (Frau Overkamp)
Fax: 02871 953-9530

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