Bebauungsplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

Änderung des Bebauungplanes NW 19, 4. Änderung Jerichostraße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.07.2026 bis 22.08.2026
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Abgrenzung zum Bebauungsplan NW 19, Jerichostraße

Öffentliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung im Rahmen

der 4. Änderung des Bebauungsplanes NW 19 im Bereich nördlich der Jerichostraße, südlich der Hildegardisstraße, östlich und westlich von Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 11.09.2024 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 4. Änderung des Bebauungsplanes NW 19 im Bereich der Kita Jerichostraße, nördlich der Jerichostraße, südlich der Hildegardisstraße, östlich und westlich von Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

• Schaffung von Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des Neubaus einer fünfzügigen Kita,
• Förderung der Innenentwicklung,
• Berücksichtigung der bestehenden Grünstrukturen.

Die frühzeitigen Beteiligungsschritte sind inzwischen abgeschlossen. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes NW 19 ist nunmehr im Internet zu veröffentlichen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. 

Der Entwurf zum Bebauungsplan NW 19 mit Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird 

vom 22.07.2026 bis einschließlich 22.08.2026

im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:
vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags     von 08.00 – 12.30 Uhr
nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                   von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3107 (Frau Laukmann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können die Unterlagen zu diesem Plan u.a. hier sowie unter

https://www.bocholt.de/bauleitplanung 

eingesehen werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht vorbereitet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bestehen ebenfalls nicht. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im Planbereich und näheren Umfeld sind Störfallbetriebe nicht bekannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

Bocholt, 16.07.2026 

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dave Welling
Stadtbaurat

Kontakt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de 
Telefon: 02871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871 953-9530

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