Flächennutzungsplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

122. Änderung des Flächennutzungsplanes, Alter Ascheplatz DJK Barlo

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.08.2026 bis 08.09.2026
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Abgrenzung des Änderungsbereichs zum Flächennutzungsplan, 122. Änderung

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung im Rahmen

der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bocholt für den Bereich des Ascheplatzes der DJK Barlo nördlich der Bebauung Pfarrer-Wissing-Straße, östlich des Spielplatzes und westlich der Straße Am Bahnhof

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 07.07.2026 in Kenntnis der Begründung und der Sitzungsvorlage die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung zur 122. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Ascheplatzes der DJK Barlo nördlich der Bebauung Pfarrer-Wissing-Straße, östlich des Spielplatzes und westlich der Straße Am Bahnhof zur Schaffung von Baurechten für eine Wohnbaulandentwicklung sowie zur Schaffung einer öffentlichen Grünfläche gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird

vom 05.08.2026 bis einschließlich 08.09.2026

im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                 von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                               von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3105 (Herr Buschmann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können die Unterlagen zu diesem Plan hier sowie unter https://www.bocholt.de/bauleitplanung eingesehen werden. Ebenso können Stellungnahmen hier und unter dem genannten Link abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3104 (Frau Overkamp)
Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Ferner wird daraufhin gewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätten geltend machen können.

Veröffentlicht werden:

  • Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die Begründung einschließlich Umweltbericht von Juni 2026
  • die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind bei der Stadt Bocholt verfügbar:

I.

Begründung einschließlich Umweltbericht von Juni 2026 zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In der Begründung und dem Umweltbericht werden unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB insbesondere die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen untersucht und bewertet.

Es werden u. a. Aussagen zu den Themen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen untereinander getroffen. Grundlage dafür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachgutachten und fachgutachterlichen Stellungnahmen/ Planungen.

II.

Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes:

  1. Vertiefende Artenschutzprüfung (Stufe II) im Rahmen der Bauleitplanung zur Wohnbebauung auf dem alten Sportplatz, Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG, März 2022, Bochum
    Themen: Erfassung und Untersuchung der planungsrechtlich relevanten Arten
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Tiere, biologische Vielfalt
  2. Plausibilitätsprüfung zur Artenschutzvorprüfung (Stufe I) sowie zur vertiefenden Artenschutzprüfung (Stufe II) im Rahmen der Bauleitplanung zur Wohnbebauung auf dem alten Sportplatz, Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG, Juni 2026, Bochum
    Themen: Erfassung und Untersuchung der planungsrechtlich relevanten Arten
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Tiere, biologische Vielfalt
  3. Baugrundgutachten (Geotechnischer Bericht) zum Bebauungsplan 1-7 Bocholt-Barlo, Roxeler Ingenieurgesellschaft mbH, Oktober 2024, Münster
    Themen: Untersuchung des Untergrundes hinsichtlich des geplanten Kanal- und Straßenbaus
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden
III.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  1. Stellungnahmen der Stadt Bocholt vom 02.02.2022 (Untere Denkmalbehörde), 04.02.2022 (Fachbereich Mobilität und Umwelt, Geschäftsbereich Stadtgrün und Umwelt), 14.03.2022 (Fachbereich Mobilität und Umwelt, Geschäftsbereich Finanzen und Verwaltung),
    Themen: Denkmalschutz und –pflege, Grün- und Freiflächenplanung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Kulturgüter, Boden, Wasser, Pflanzen, biologische Vielfalt, Klima
  2. Stellungnahmen des Entsorgungs- und Servicebetriebes Bocholt vom 02.02.2022
    Themen: Gewässerangelegenheiten, Stadtentwässerung, Abfallentsorgung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit
  3. Stellungnahme der Westnetz GmbH vom 09.02.2022
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  4. Stellungnahme der Amprion GmbH vom 10.02.2022
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  5. Stellungnahme der Thyssengas GmbH vom 11.02.2022
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  6. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 18.02.2022
    Themen: Schutz von landwirtschaftlichen Flächen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Fläche
  7. Stellungnahme der Bezirksregierung Münster, Dezernat 53, Anlagenbezogener Immissionsschutz vom 18.02.2022
    Themen: Einhaltung des Immissionsschutzes
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit
  8. Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz vom 24.02.2022
    Themen: Schutz- und Erhalt von Waldflächen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Boden, Landschaft
  9. Stellungnahme des Kreises Borken vom 08.03.2022
    Themen: Natur- und Landschaftsschutz, Abfall und Bodenschutz
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit
  10. Stellungnahme von Straßen NRW vom 09.03.2022
    Themen: Planung, Bau und Betrieb des überörtlichen Straßennetzes in Nordrhein-Westfalen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit, sonstige Sachgüter
  11. Stellungnahme der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW, jetzt stadtwerker GmbH) vom 10.03.2022
    Themen: Stromversorgung, Straßenbeleuchtung, Trinkwasserversorgung, Glasfaser
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit, sonstige Sachgüter

Die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die nach Einschätzung der Stadt Bocholt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt. Es handelt sich dabei um die vorstehend aufgelisteten Dokumente I - III.

Bocholt, den 30.07.2026                                                                                                

Der Bürgermeister                
In Vertretung

Jennifer Menk
Stadtkämmerin

Kontakt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de 
Telefon: 02871 953-3104 (Frau Overkamp)
Fax: 02871 953-9530

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang