Bebauungsplan Stadt Bocholt Frühzeitige Beteiligung

Änderung des Bebauungsplanes SO 1, 6. Änderung, Fidelekesweg, Petersfeldstraße

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 27.08.2026 bis 30.09.2026
  • Stellungnahmen 13 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Bebauungsplanes SO 1, 6. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Einleitung der 6. Änderung des Bebauungsplanes SO 1 für den Bereich östlich der Oderstraße, nördlich der Petersfeldstraße und westlich des Fidelekeswegs als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 19.06.2024 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 6. Änderung des Bebauungsplanes SO 1 für den Bereich östlich der Oderstraße, nördlich der Petersfeldstraße und westlich des Fidelekeswegs als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

• Förderung der wohnbaulichen Entwicklung
• städtebauliche Aufwertung durch Neuausrichtung und Erweiterung der überbaubaren Flächen
• Weitestgehender Erhalt des Baumbestandes
• Aufnahme ökologischer Festsetzungen.

Der Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Des Weiteren wird gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit

vom 27.08.2026 bis einschließlich 30.09.2026

Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu der Planung zu äußern.

Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes werden im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                 von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                               von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3107 (Frau Laukmann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können die Unterlagen zu diesem Plan hier sowie unter

https://www.bocholt.de/bauleitplanung

eingesehen werden. Ebenso können Stellungnahmen unter dem o. g. Link abgegeben werden. 

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt

E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871/953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:
Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die Veröffentlichung im Internet nach § 13a Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 und 3, 3 Abs. 2 BauGB, nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt durchgeführt. Auch während der Veröffentlichung im Internet können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.

Bocholt, den 25.08.2026

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dave Welling
Stadtbaurat

Kontakt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de 
Telefon: 02871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871 953-9530

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