Bebauungsplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

Änderung des Bebauungplanes K 6, 7. Änderung, Südwall, Theodor-Heuss-Ring, Neustraße

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 03.09.2026 bis 03.10.2026
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Abgrenzung zum Bebauungsplan K 6, 7. Änderung

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung im Rahmen

der 7. Änderung des Bebauungsplans K 6 für den Bereich südlich des Südwalles, westlich des Theodor-Heuss-Ringes, nördlich der Aa und östlich der Neustraße als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 30.04.2024 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 7. Änderung des Bebauungsplans K 6 für den Bereich südlich des Südwalles, westlich des Theodor-Heuss-Ringes, nördlich der Aa und östlich der Neustraße als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

• Neuausrichtung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Nutzung • Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der Freiraumspange der Bocholter Aa als wichtige Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Kernstadt und dem Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Aasee
• Zurücknahme der überbaubaren Flächen zur Bocholter Aa zugunsten der Grünentwicklung entlang der Bocholter Aa und zur Absicherung der letzten großen zusammenhängenden innerstädtischen Grünfläche
• Festsetzung der städtebaulich bedeutsamen Bäume.

Die frühzeitigen Beteiligungsschritte sind inzwischen abgeschlossen. Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist nunmehr im Internet zu veröffentlichen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan mit Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird

vom 03.09.2026 bis einschließlich 03.10.2026

im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                 von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                               von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3107 (Frau Laukmann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können die Unterlagen zu diesem Plan hier sowie unter

https://www.bocholt.de/bauleitplanung

eingesehen werden. 

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt

E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3133 (Frau Wiese)
Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht vorbereitet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bestehen ebenfalls nicht. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im Planbereich und näheren Umfeld sind Störfallbetriebe nicht bekannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

Bocholt, den 25.08.2026

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dave Welling
Stadtbaurat

Kontakt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de 
Telefon: 02871 953-3133 (Frau Wiese)
Fax: 02871 953-9530

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