Verfahren Bezirksregierung Arnsberg

Aufstellung des Regionalplans Südwestfalen, Scoping und Unterrichtung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 22.05.2026 bis 26.06.2026
  • Stellungnahmen 44 Stellungnahmen
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Aufstellung des Regionalplans Südwestfalen

Der Regionalrat hat in seiner Sitzung vom 19. März 2026 die Regionalplanungsbehörde beauftragt, mit den Vorarbeiten für die Aufstellung des Regionalplans Südwestfalen zu beginnen (Beschlussvorlage 03/02/2026). Der rechtswirksame Regionalplan Arnsberg besteht – landesweit einmalig – aus zwei Teilplänen: dem Teilabschnitt für den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis aus dem Jahr 2012 sowie dem räumlichen Teilplan für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe und den Kreis Siegen-Wittgenstein aus dem Jahr 2025.

Ziel ist die Aufstellung eines Regionalplans Südwestfalen, der die fünf Kreise umfasst.

Mit Schreiben vom 22.05.2026 wurden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie mit Bekanntmachung vom 23.05.2026 die Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) von der Aufstellung unterrichtet. Ebenfalls wurde mit Schreiben vom 22.05.2026 das Scoping gem. § 8 Abs. 1 ROG  eingeleitet.

Die in ihren Belangen berührten Stellen werden gebeten, die Regionalplanungsbehörde bis zum einschließlich 26.06.2026 über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen zu informieren, die für die Aufstellung des Regionalplans bedeutsam sein können. Die im Rahmen des Scopings angeschriebenen öffentlichen Stellen werden zusätzlich um Bereitstellung von für den Umweltbericht wichtigen bei Ihnen bereits vorhandenen Unterlagen gebeten.

Zur Umsetzung des landespolitischen Ziels der Digitalisierung nutzen wir für das Verfahren das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“. Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise über das Beteiligungsportal ab.

Die Eingabe Ihrer Informationen und Hinweise über das Beteiligungsportal erleichtert die technische Weiterverarbeitung Ihrer Informationen erheblich und trägt zu einer Verfahrensbeschleunigung bei. Auf eine ergänzende postalische Einreichung kann ganz im Sinne der Ressourcenschonung verzichtet werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Informationen per E-Mail an das Postfach 
RPlanSWF@bra.nrw.de, oder postalisch an die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg, Betreff Aufstellung Regionalplan Südwestfalen zur Verfügung zu stellen. 

Zu einem späteren Zeitpunkt wird ein Entwurf des Regionalplanes erarbeitet. Nach einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss des Regionalrates besteht dann gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.  Dazu erfolgt rechtzeitig eine gesonderte Bekanntmachung.

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg
- Dezernat 32 -
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

E-Mail: RPlanSWF@bra.nrw.de

Unterrichtung: Bernd Leifert, Tel. 02931/82-2315

Scoping: Wolfgang Riegler, Tel. 02931/82-2334

Datenschutzerklärung

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens des Regionalplans Südwestfalen durch die Regionalplanungsbehörde Arnsberg verarbeitet werden und von Mitgliedern des Regionalrats Arnsberg eingesehen werden. Die Regionalplanungsbehörde kann auch Dritte mit der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke beauftragen. Vor einer Veröffentlichung sind meine personenbezogenen Daten aber unkenntlich zu machen. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Allgemeine datenschutzrechtliche Informationen der Bezirksregierung Arnsberg erhalten Sie hier: https://www.bra.nrw.de/-310

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