Öffentlichkeitsbeteiligung Bezirksregierung Köln Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

§4 BImSchG Spedition Rheinland Hilde Freund GmbH & Co. KG, 52.23-2025-0101594-G-3.8, Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.03.2026 bis 18.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Einwendungen
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bezirksregierung Köln

Gz.: 52.23-2025-0101594-G-3.8

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die Firma Spedition Rheinland Hilde Freund GmbH & Co. KG

Auf Grundlage des § 10 Abs. 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8, 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird Folgendes bekanntgegeben:

Die Firma Spedition Rheinland Hilde Freund GmbH & Co. KG mit Sitz Schillerstraße 81, 50968 Köln hat bei der Bezirksregierung Köln als zuständige Genehmigungsbehörde einen am 20.02.2026 vollständigen Antrag eingereicht, um eine Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung gefährlicher Abfälle (Containerlagerung) am Standort Röntgenstraße 13-15 in 50169 Kerpen, Gemarkung Türnich, Flur 8, Flurstücke 2226, 2230, 2237 beantragt.

Der Antragsgegenstand beinhaltet:

  • Zeitweilige Lagerung von bis zu 1300 Tonnen gefährlicher Abfälle
  • Eignungsfeststellung gemäß § 63 WHG

Die geplante Anlage ist der Nummer 8.12.1.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) zuzuordnen. Bei den Anlagen der Nummer 8.12.1.1 handelt es sich um Anlagen nach Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments (IE-RL).

Der Genehmigungsbehörde liegen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung folgende Unterlagen der Antragstellerin sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:

  • Die Antragsunterlagen gemäß § 10 Absatz 1 BImSchG einschließlich technischer Beschreibungen sowie Beschreibung des Standortes,
  • Überschlägige Geräuschimmissionsprognose gem. A 2.4 TA Lärm der HPC AG

Der Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG sowie die zugehörigen Unterlagen liegen zur Einsicht gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG in der Zeit vom

16.03.2026 bis einschließlich 15.04.2026

im Internet unter:

https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1022782

aus.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG können ab dem Datum der Offenlage der Antragsunterlagen bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also vom

16.03.2026 bis einschließlich 18.05.2026

gegenüber der Bezirksregierung Köln schriftlich oder elektronisch Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen können elektronisch über das Portal Beteiligung.NRW

https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1022782,

erhoben werden.

Alternativ können diese schriftlich per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 50606 Köln, oder elektronisch als einfache E-Mail an 52-genehmigung@bezreg-koeln.nrw.de erhoben werden.

Für die eindeutige und ordnungsgemäße Bearbeitung der Einwendungen sind Vor- und Nachname nebst Anschrift (in Übereinstimmung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis) und soweit möglich eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.

Einwendungen, die nicht schriftlich oder elektronisch erhoben werden, können nicht berücksichtigt werden. Personen, bei deren Einwendungen Namen oder Adressen fehlen oder unleserlich sind, können im Fall der späteren Erörterung gegebenenfalls keine Erläuterungen abgeben, wenn eine Zuordnung zur Einwendung nicht möglich ist.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Einwendungen sowohl der Antragstellerin als auch den im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben werden. Auf Verlangen der Person, die Einwendung erhoben hat, werden deren personenbezogenen Daten unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens nach § 10 Absatz 6 BImSchG in Verbindung mit § 12 Absatz 1 S. 3 der 9. BImSchV, ob sie die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Die formgerecht erhobenen Einwendungen würden dann auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Der Erörterungstermin, sofern er stattfindet, wird gemäß § 10 Absatz 6 BImSchG in Form einer Onlinekonsultation durchgeführt.

Die Onlinekonsultation wird unter Vorbehalt auf den Zeitraum vom

15.06.2026 bis einschließlich 26.06.2026

bestimmt.

Im Rahmen der Onlinekonsultation werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, den Stellungnahmen der Antragstellerin in Form einer Synopse gegenübergestellt und auf dem Beteiligungsportal Beteiligung.NRW unter folgendem Link zur öffentlichen Einsicht bereitgestellt:

https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1022838

Jene Personen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, können sich innerhalb des oben genannten Zeitraums der Onlinekonsultation nochmal äußern und ihre Einwendungen erläutern. Das Vorbringen neuer Einwendungen ist aber ausgeschlossen. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde im Vorfeld mit den notwendigen Informationen zur Abgabe der Erläuterung benachrichtigt. Jene Personen, die elektronisch Einwand erhoben haben, werden elektronisch benachrichtigt.

Ein möglicher Wegfall der Onlinekonsultation wird nach Ablauf der Einwendungsfrist gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen (Genehmigungsbescheid) kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Kosten für die Teilnahme an der Onlinekonsultation werden nicht erhoben, solche, die durch die Teilnahme an der Onlinekonsultation oder eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden personenbezogene Daten erhoben. Diesbezügliche Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/datenschutzhinweise. Zudem werden diese Datenschutzhinweise mit den Antragsunterlagen ausgelegt und können bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 50606 Köln angefordert werden.

Köln, den 09.03.2026

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