Öffentlichkeitsbeteiligung Bezirksregierung Köln Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

§ 4 BImSchG cylib Production I GmbH 52.23-2025-0124643-G-11.0 - Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.05.2026 bis 27.07.2026
  • Stellungnahmen 1 Einwendung
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Bezirksregierung Köln

Gz.: 52.23-2025-0124643-G-11.0

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die Firma cylib Production I GmbH

Auf Grundlage des § 10 Abs. 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8, 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird Folgendes bekanntgegeben:

Die Firma cylib Production I GmbH mit Sitz in der Philipsstraße 8 in 52068 Aachen hat bei der Bezirksregierung Köln als zuständige Genehmigungsbehörde am 06.05.2026 einen vollständigen Antrag eingereicht, um eine Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Recyclinganlage für Lithiumionenakkumulatoren am Standort Gebäude E4 Chempark Dormagen in 41538 Dormagen, Gemarkung Worringen, Flur 33, Flurstücke 41, 63, 98 beantragt.

Der Antragsgegenstand beinhaltet:

  • die Errichtung und den Betrieb der folgenden Betriebseinheiten
    • S 100 Tanklager,
    • V 100 physikalisch-chemische Anlage,
    • V 800 CO2-Anlage und
    • V 900 Hilfsstoffe/ Abluft/ Abwasser,
  • die Errichtung und den Betrieb einer Anlage für die physikalisch-chemische Behandlung gefährlicher Abfälle mit einer Behandlungskapazität von 46,88 Tonnen pro Tag,
  • die Errichtung und den Betrieb einer Anlage für die Behandlung gefährlicher Abfälle, durch Vermengung oder Vermischung sowie durch Konditionierung, mit einer Behandlungskapazität von 46,88 Tonnen pro Tag,
  • die Errichtung und den Betrieb einer Anlage für die zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle mit einer Gesamtlagerkapazität von 655 t,
  • die Genehmigung nach § 60 BauO NRW für bauliche Maßnahmen,
  • die Eignungsfeststellung nach § 63 Abs. 1 WHG für die Errichtung in den Betrieb der folgenden Anlagen,
    • Lageranlage Black Mass / Lithiumcarbonat mit Umschlagfläche BigBags,
    • Lageranlage Black Mass,
    • BigBag-Abfüllung Black Mass ohne Lithium,
    • Fass- und Gebindelager,
  • die Ausnahme von der Eignungsfeststellung nach § 43 Abs. 3 AwSV für die folgenden AwSV-Anlagen,
    • Lageranlage Natronlauge
    • Big-Bag-Abfüllung.

Außerdem hat die cylib Production I GmbH gemäß § 59 Abs. 2 WHG die Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit für die Einleitung des Abwassers in das Abwassersystem der Currenta GmbH & Co. OHG beantragt.

Des Weiteren hat die Antragstellerin eine Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG hinsichtlich der Errichtung und der Erprobung der Betriebstüchtigkeit der Anlage beantragt.

Die geplante Anlage ist den Nummern 8.10.1.1, 8.11.1.1 und 8.12.1.1 des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) zuzuordnen.

Bei den Anlagen der Nummer 8.10.1.1, 8.11.1.1 und 8.12.1.1 handelt es sich um Anlagen nach Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie).

Der Genehmigungsbehörde liegen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung folgende Unterlagen der Antragstellerin sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:

  • Die Antragsunterlagen gemäß § 10 Absatz 1 BImSchG einschließlich technischer Beschreibungen sowie Beschreibung des Standortes,
  • das Brandschutzkonzept E4 Lagerhalle,
  • das Brandschutzkonzept E4 Produktionsanlage,
  • das Brandschutzkonzept E4 Tanklager,
  • die brandschutztechnische Stellungnahme zu den Brandschutzkonzepten,
  • das Gutachten zum angemessenen Achtungsabstand nach KAS-18 vom 18.11.2025,
  • das AwSV-Konzept von Dezember 2025,
  • der Sicherheitsbericht gem. § 4b Abs. 2 der 9. BImSchV von Dezember 2025,
  • die Schallemissions-/Immissionsprognose vom 10.11.2025,
  • die Schornsteinhöhenberechnung vom 28.11.2025.

Der Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG sowie die zugehörigen Unterlagen liegen gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG in der Zeit vom

26.05.2026 bis einschließlich 25.06.2026

(außer samstags, sonn- und feiertags) an folgender Stelle zur Einsichtnahme aus:

Bezirksregierung Köln

Zeughausstr. 2-8, 50667 Köln, Dezernat 52, Raum K 220a in den Zeiten:

                              Montag bis Donnerstag:    08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                     13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

                              Freitag:                            08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                     13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Eine Einsichtnahme ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Ansprechpartner*innen für die Terminvereinbarung sind unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

0221 147 2052 oder 52-Genehmigung@bezreg-koeln.nrw.de

Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG können ab dem Datum der Offenlage der Antragsunterlagen bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich

27.07.2026

Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen können elektronisch über das Portal Beteiligung NRW
(Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1026064  erhoben werden.

Alternativ können diese schriftlich per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 50606 Köln oder elektronisch als einfache E-Mail an 52-Genehmigung@bezreg-koeln.nrw.de erhoben werden.

Für die eindeutige und ordnungsgemäße Bearbeitung der Einwendungen sind Vor- und Nachname nebst Anschrift (in Übereinstimmung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis) und soweit möglich eine E-Mail-Adresse anzugeben.

Einwendungen, die nicht schriftlich oder elektronisch erhoben werden, können nicht berücksichtigt werden. Personen, bei deren Einwendungen Namen oder Adressen fehlen oder unleserlich sind, können im Fall der späteren Erörterung gegebenenfalls keine Erläuterungen abgeben, wenn eine Zuordnung zur Einwendung nicht möglich ist.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Einwendungen sowohl der Antragstellerin als auch der im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben werden. Auf Verlangen der Person, die Einwendung erhoben hat, werden deren personenbezogenen Daten unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens nach § 10 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 S. 3 der 9. BImSchV, ob sie die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Die formgerecht erhobenen Einwendungen würden dann auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Der Erörterungstermin, sofern er stattfindet, wird gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG in Form einer Onlinekonsultation durchgeführt.

Die Onlinekonsultation wird unter Vorbehalt auf den Zeitraum vom

25.08.2026 bis einschließlich 08.09.2026

bestimmt.

Im Rahmen der Onlinekonsultation werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, den Stellungnahmen der Antragstellerin in Form einer Synopse gegenübergestellt und auf dem Beteiligungsportal Beteiligung NRW unter folgendem Link zur öffentlichen Einsicht bereitgestellt:

https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1026371

Jene Personen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, können sich innerhalb des oben genannten Zeitraums der Onlinekonsultation nochmal äußern und ihre Einwendungen erläutern. Das Vorbringen neuer Einwendungen ist aber ausgeschlossen. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde im Vorfeld mit den notwendigen Informationen zur Abgabe der Erläuterung benachrichtigt. Jene Personen, die elektronisch Einwand erhoben haben, werden elektronisch benachrichtigt.

Ein möglicher Wegfall der Onlinekonsultation wird nach Ablauf der Einwendungsfrist gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen (Genehmigungsbescheid) kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Kosten für die Teilnahme an der Onlinekonsultation werden nicht erhoben. Kosten, die zum Beispiel durch die Teilnahme an der Onlinekonsultation oder eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden personenbezogene Daten erhoben. Diesbezügliche Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/datenschutzhinweise. Zudem werden diese Datenschutzhinweise mit den Antragsunterlagen ausgelegt und können bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 50606 Köln angefordert werden.

Köln, den 18.05.2026

Im Auftrag

gez. Jung

Kontakt

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