Öffentlichkeitsbeteiligung Bezirksregierung Köln Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

§§ 16, 8a BImSchG AVG Ressourcen GmbH, Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 23.06.2026 bis 24.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Einwendungen
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bezirksregierung Köln

Gz.: 52-2026-0032873

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die Firma AVG Ressourcen GmbH

Auf Grundlage des § 10 Abs. 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8, 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung wird Folgendes bekanntgegeben:

Die Firma AVG Ressourcen GmbH, Geestemünder Straße 20 in 50735 Köln hat bei der Bezirksregierung Köln als zuständige Genehmigungsbehörde mit Antrag vom 25.03.2026, letztmalig ergänzt am 08.06.2026, eine Genehmigung nach § 16 BImSchG für die Änderung der Abfallbehandlungsanlage am Standort Wikingerstraße 100 in 51107 Köln, Gemarkung Heumar, Flur 8, Flurstücke 67, 349, 772, 508 u.a. sowie die Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Der Antragsgegenstand beinhaltet:

  • die Demontage der bestehenden Abfallsortierlinie für Baustellenabfälle,
  • die Lagerung der Abfalleingangsmengen sowie der erzeugten Ballen (In- und Outputlager der Pressanlage in den vorhandenen Boxen 2 bis 5 und in der Maschinenhalle 16),
  • die Errichtung und den Betrieb einer neuen Pressanlage für gefährliche Abfälle (künstliche Mineralfasern - KMF) sowie nicht gefährliche Abfälle (Monochargen von Papier, Pappe u. Kunststoffen) mit einem Jahresdurchsatz von 20.000 t/a,
  • die Anhebung der Annahmekapazität für die Abfallschlüsselnummer 170603*, Abfallbezeichnung „anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält“ auf 10.000 t/a und
  • die Erhöhung der Gesamtlagerkapazität für gefährliche Abfälle auf 300 t.

Die Anlage ist den Nummern 8.11.2.1, 8.11.2.4 und 8.12.21 des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fassung zuzuordnen.

Bei den Anlagen der Nummern 8.11.2.1 und 8.12.1 handelt es sich um Anlagen nach Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments (IE-RL).

Der Genehmigungsbehörde liegen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung folgende Unterlagen der Antragstellerin sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:

  • Die Antragsunterlagen gemäß § 10 Absatz 1 BImSchG einschließlich technischer Beschreibungen sowie Beschreibung des Standortes,
  • Überschlägige Geräuschimmissionsprognose der ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH

Der Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG sowie die zugehörigen Unterlagen liegen gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG in der Zeit vom

23.06.2026 bis einschließlich 22.07.2026

im Internet unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1027729  aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. 

Gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG können ab dem Datum der Offenlage der Antragsunterlagen bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 24.08.2026 Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen können schriftlich über das Portal Beteiligung.NRW (siehe oben, Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1027729), per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 50606 Köln, oder elektronisch als einfache E-Mail an 52-genehmigung@bezreg-koeln.nrw.de erhoben werden.

Für die Bearbeitung der Einwendungen sind Vor- und Nachname, Anschrift und soweit möglich eine E-Mail-Adresse anzugeben.

Einwendungen, die nicht schriftlich oder elektronisch erhoben werden bzw. Einwendungen von Personen, deren Namen oder Adressen fehlen oder unleserlich sind, können nicht berücksichtigt werden.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden personenbezogene Daten erhoben. Diesbezügliche Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/datenschutzhinweise.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden. Auf Verlangen eines Einwendenden werden die personenbezogenen Daten unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens nach § 10 Absatz 6 BImSchG in Verbindung mit § 12 Absatz 1 S. 3 der 9. BImSchV, ob sie die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin, soweit er stattfindet, wird gemäß § 10 Absatz 6 BImSchG in Form einer Onlinekonsultation durchgeführt. Die Onlinekonsultation findet im Zeitraum

vom 21.09.2026 bis 05.10.2026

statt. Im Rahmen der Onlinekonsultation werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen den Stellungnahmen der Vorhabenträgerin textlich gegenübergestellt und als einer Synopse auf dem Beteiligungsportal Beteiligung.NRW unter folgendem Link eingestellt:

https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1027758 .

Die Onlinekonsultation ist gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 der 9. BImSchV öffentlich. Alle interessierten Personen können die Synopse auf dem Beteiligungsportal Beteiligung.NRW einsehen.

Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation können jedoch nur von denjenigen abgegeben werden, die zuvor rechtzeitig Einwendungen erhoben haben. Hierfür erhalten diese zusätzlich einen separaten Zugangslink, über den sie innerhalb des festgelegten Konsultationszeitraums schriftlich Stellung zu den behördlichen und antragstellerseitigen Ausführungen nehmen können.

Eine gesonderte Einladung oder Erinnerung an den Beginn der Onlinekonsultation erfolgt nicht.

Ein möglicher Wegfall der Onlinekonsultation wird nach Ablauf der Einwendungsfrist gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Köln, den 10.06.2026

Im Auftrag

gez. Thelen

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