Öffentlichkeitsbeteiligung Bezirksregierung Köln Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

§16 BImSchG Zimmer Schrott- und Metallhandels GmbH 52-2026-0763037

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 30.06.2026 bis 31.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Einwendungen
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bezirksregierung Köln

Gz.: 52-2026-0763037

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die Firma Zimmer Schrott- und Metallhandels GmbH

Auf Grundlage des § 10 Abs. 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8, 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird Folgendes bekanntgegeben:

Die Firma Zimmer Schrott- und Metallhandels GmbH mit Sitz Grubenstraße 10 in 50354 Hürth hat bei der Bezirksregierung Köln als zuständige Genehmigungsbehörde am 28.01.2026 einen vollständigen Antrag eingereicht, um eine Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung einer Schrott- und Kabelrecyclinganlage am Standort Alleestr. 6 - 10 in 50354 Hürth, Gemarkung Hürth, Flur 8, Flurstücke 2623, 2799, 3142, 3370-3372, 3373 tlw., 3378, 3380, 3382, 3384, 3386, 3392 tlw., 3393, 3463, 3464 tlw., 3465, 3466 tlw., 3467, 3468, 3469 tlw., 3470 tlw., 3472 tlw., 3603, 3374, 3375, 3392, 3466, 3471, 3473 - 3482, 3487, 3495, 3497, 3499 zu beantragen.

Der Antragsgegenstand beinhaltet:

  • Erweiterung des Betriebsgeländes und Nutzung der Hallen 2 und 3 sowie der überdachten Schüttboxen und der vorhandenen Überdachung
  • Verlagerung einer Behandlungslinie in eine vorhandene Betriebshalle
  • Aufnahme der AVV 17 04 09* in den Positivkatalog
  • Behandlung von gefährlichen Abfällen
  • Nachrichtliche Übernahme der letzten Anzeigen gem. § 15 Abs. 1 BImSchG
  • Beantragung einer vorhandenen Überdachung
  • Erhöhung der Brennschneideaktivitäten

Die geplante Anlage ist der Nummer 8.11.2.1, 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2, 8.12.3.1   des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) zuzuordnen.

Bei Anlagen der Nummer 8.11.2.1, 8.12.1.1 handelt es sich um Anlagen nach Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie).

Für das Vorhaben wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach §7 UVPG durchgeführt. Das Ergebnis der Vorprüfung ist im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht und dort einsehbar.

Der Genehmigungsbehörde liegen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung folgende Unterlagen der Antragstellerin sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:

  • Die Antragsunterlagen gemäß § 10 Absatz 1 BImSchG einschließlich technischer Beschreibungen sowie Beschreibung des Standortes,
  • Geräuschimmissionsprognose,
  • Immissionsprognose von Luftverunreinigungen

Der Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG sowie die zugehörigen Unterlagen liegen gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG in der Zeit vom

30.06.2026 bis einschließlich 29.07.2026

im Internet unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1028198 aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG können ab dem Datum der Offenlage der Antragsunterlagen bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also vom 30.06.2026 bis einschließlich 31.08.2026 gegenüber der Bezirksregierung Köln schriftlich oder elektronisch Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.

Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen können elektronisch über das Portal Beteiligung.NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1028198 erhoben werden. Alternativ können diese schriftlich per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 50606 Köln, oder elektronisch als einfache E-Mail an 52-genehmigung@bezreg-koeln.nrw.de erhoben werden.

Für die eindeutige und ordnungsgemäße Bearbeitung der Einwendungen sind Vor- und Nachname nebst Anschrift (in Übereinstimmung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis) und soweit möglich eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.

Einwendungen, die nicht schriftlich oder elektronisch erhoben werden bzw. Einwendungen von Personen, deren Namen oder Adressen fehlen oder unleserlich sind, können nicht berücksichtigt werden.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden personenbezogene Daten erhoben. Diesbezügliche Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/datenschutzhinweise.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden. Auf Verlangen eines Einwendenden werden die personenbezogenen Daten unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens nach § 10 Absatz 6 BImSchG in Verbindung mit § 12 Absatz 1 S. 3 der 9. BImSchV, ob sie die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Die formgerecht erhobenen Einwendungen würden dann auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Der Erörterungstermin, sofern er stattfindet, wird gemäß § 10 Absatz 6 BImSchG in Form einer Onlinekonsultation durchgeführt.

Die Onlinekonsultation wird unter Vorbehalt auf den Zeitraum vom

21.09.2026 bis 02.10.2026

bestimmt. Im Rahmen der Onlinekonsultation werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen den Stellungnahmen der Vorhabenträgerin textlich gegenübergestellt und als Synopse auf dem Beteiligungsportal Beteiligung.NRW unter folgendem Link eingestellt:

https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1028199

Jene Personen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, können sich innerhalb des oben genannten Zeitraums der Onlinekonsultation nochmal äußern und ihre Einwendungen erläutern. Das Vorbringen neuer Einwendungen ist aber ausgeschlossen. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde im Vorfeld mit den notwendigen Informationen zur Abgabe der Erläuterung benachrichtigt. Jene Personen, die elektronisch Einwand erhoben haben, werden elektronisch benachrichtigt.

Ein möglicher Wegfall der Onlinekonsultation wird nach Ablauf der Einwendungsfrist gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Köln, den 30.06.2026

Im Auftrag

gez. Klee

Datenschutzerklärung

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/datenschutzhinweise

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