Regionalplan Bezirksregierung Köln Öffentliche Auslegung

Raumverträglichkeitsprüfung für die Transportleitung ‚Ruhbens‘ für Kohlendioxid

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.10.2026 bis 06.11.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Raumverträglichkeitsprüfung der Bezirksregierung Köln für die Transportleitung "Ruhbens" für Kohlendioxid von Wesseling nach Lichtenbusch 

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Neubau einer rund 86 km langen erdverlegten Transportleitung „Ruhbens“ für Kohlendioxid (CO2). „Ruhbens“ ist Bestandteil des German Carbon Transport Grid und eine geplante Pipeline, durch die CO2 aus Industrieanlagen transportiert werden soll. Es geht dabei um CO2 aus dem produzierenden Gewerbe, das sich, selbst mit modernster Technik, kaum oder gar nicht vermeiden lässt – zum Beispiel aus den Bereichen Chemie, Zement, Kalk und der Abfallverwertung. Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, muss dieses CO2 sicher abgeschieden und dorthin gebracht werden, wo es gespeichert oder weiterverwendet werden kann. Durch die CO2-Pipeline soll das abgeschiedene CO2 zunächst nach Belgien und von dort weiter Richtung Speicherstätten in der Nordsee transportiert werden. Gegenstand des in Rede stehenden Verfahrens ist die Planung für die Transportleitung „Ruhbens“ im Regierungsbezirk Köln.

Im Rahmen des Projektvorhabens soll der CO2-Leitungsabschnitt von Wesseling bis zur belgischen Grenze bei Lichtenbusch umgesetzt werden. Eine mögliche Trasse verläuft vom Startpunkt in Wesseling bis Düren grundsätzlich in Parallellage zur Bestandsleitung LNr. 79 (OGE). Dagegen verlassen weitere Varianten die Parallellage, um kürzere Trassen anzustreben, oder Raumwiderstände zu meiden. Von Düren bis zum Endpunkt in Lichtenbusch / Eynatten werden großräumige Varianten geprüft. Ab dem Gelenkpunkt Eschweiler bzw. Stolberg streben die großräumigen Varianten die Parallellage zur geplanten Wasserstoffleitung H2ercules-Belgien an.

Die OGE (Vorhabenträgerin) hat am 09.09.2026 die Verfahrensunterlagen digital eingereicht und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für die Transportleitung „Ruhbens“ beantragt.

Die zuständige Behörde für die Raumverträglichkeitsprüfung ist nach § 32 Absatz 1 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) die jeweils zuständige Regionalplanungsbehörde. Gemäß § 4 Absatz 1 LPlG ist die Bezirksregierung Köln für den innerhalb des Regierungsbezirks Köln verlaufenden Abschnitt zuständig.

Nach § 40 Absatz 1 Nr. 2 lit. c der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LandesplanungsgesetzDVO – LPlG DVO) ist in NRW für raumbedeutsame Kohlendioxidleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm mit überörtlicher Bedeutung die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung vorgesehen.

Zwar wird nach § 16 Absatz 2 Satz 3 Raumordnungsgesetz (ROG) u.a. für Gas- und Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern in der Regel keine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt, es sei denn, dass die zuständige Raumordnungsbehörde erwartet, dass das Vorhaben zu erheblichen raumbedeutsamen Konflikten mit den Erfordernissen der Raumordnung oder mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen führen wird (vgl. § 16 Absatz 2 Satz 4 ROG).

Bei der Transportleitung „Ruhbens“ handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung, bei dem erhebliche raumbedeutsame Konflikte im Sinne von § 16 Absatz 2 Satz 4 ROG zu erwarten sind. Daher führt die zuständige Regionalplanungsbehörde für das Vorhaben „Ruhbens“ eine Raumverträglichkeitsprüfung durch.

Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind

1. die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,

2. die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen und

3. die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Gemäß § 15 Absatz 3 ROG haben die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die Verfahrensunterlagen bestehen aus einem allgemeinen und technischen Teil (Teil A), einer Raumwiderstandsanalyse (Teil B) einer überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen (Teil C), einer Natura 2000-Verträglichkeitsstudie (1. Stufe) (Teil D) und einer artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung (Teil E).

Die Untersuchungsräume, innerhalb derer das Korridornetz für das Vorhaben liegt, erstrecken sich über folgende Kreise, Städte bzw. Gemeinden:

Rhein-Erft-Kreis: Wesseling, Erftstadt; Rhein-Sieg-Kreis: Bornheim; Kreis Euskirchen: Weilerswist; Kreis Düren: Nörvenich, Vettweiß, Kreuzau, Hürtgenwald, Merzenich, Stadt Düren, Langerwehe; Städteregion Aachen: Stolberg, Eschweiler, Aachen

Veröffentlichung: 

Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit vom 05. Oktober bis einschließlich 06. November auf dieser Seite unter der Überschrift "Gegenstände" eingesehen werden. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Verfahrensunterlagen während des oben genannten Veröffentlichungszeitraums eingesehen werden bei

  • der Bezirksregierung Köln, Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln, Raum W1.04.131, Öffnungszeiten: montags bis freitags: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/147-2032 oder per E-Mail an dezernat32@bezreg-koeln.nrw.de gebeten. Die Zugangsmöglichkeit zu den Verfahrensunterlagen erfolgt mittels eines elektronischen Lesegeräts.

Stellungnahmen: 

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu den Verfahrensunterlagen abgeben. Deren Übermittlung soll gemäß § 15 Absatz 3 Satz 6 ROG elektronisch über diese Internetseite erfolgen.

Alternativ bestehen die folgenden Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme bei der Regionalplanungsbehörde Köln:

  • per Post (Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln). Abgabe einer Stellungnahme vor Ort oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln, Raum W1.04.131, möglich. Öffnungszeiten: montags bis freitags: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/147-2032 oder per E-Mail an dezernat32@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.

Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt grundsätzlich nicht.

Weiteres Verfahren:

Die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen können gemäß § 32 Absatz 2 LPlG mit den beteiligten öffentlichen Stellen und den Personen des Privatrechts nach § 4 ROG erörtert werden und werden im weiteren Verfahren in die Abwägung einbezogen. Die Entscheidung über die Durchführung eines Erörterungstermins steht im Ermessen der zuständigen Regionalplanungsbehörden. Die gutachterliche Stellungnahme wird ohne Begründung als Ergebnis des Verfahrens ohne eine gesonderte Benachrichtigung in dem Amtsblatt der Bezirksregierung Köln gemäß § 32 Absatz 3 LPlG bekannt gegeben. Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung im nachfolgenden Zulassungsverfahren zu berücksichtigen und kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zulassungsentscheidung überprüft werden.

Hinweise:

Etwaige Kosten, die durch Einsichtnahme in die Verfahrensunterlagen und/oder die Abgabe von Stellungnahmen entstehen, werden nicht erstattet. Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin enthaltenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Stellungnahmen werden dem Träger des Vorhabens sowie den am Verfahren beteiligten Behörden und Stellen – soweit erforderlich – bekannt gegeben. Auf Verlangen werden Ihr Name und Ihre Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Stellungnahme erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Bezirksregierung bzw. des Regionalverband Ruhr. Diese Informationen können zudem auf dieser Seite unter der Überschrift „Datenschutzerklärung“ abgerufen werden.

Kontakt

Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Regionalplanungsbehörde unter  0221/147-2032 oder per E-Mail an dezernat32@bezreg-koeln.nrw.de oder schriftlich an die Bezirksregierung Köln, 50606 Köln.

Bezirksregierung Köln

Dezernat 32 – Regionalentwicklung und Braunkohle

Zeughausstraße 2 - 10

50606 Köln

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