Öffentlichkeitsbeteiligung Bezirksregierung Münster Energie

Planfeststellungsbeschluss für die Gasversorgungsleitung Marbeck-Heiden (MaHei)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 30.10.2025 bis 12.11.2025
  • Stellungnahmen 0 Einwendungen
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Lage des Vorhabens

Planfeststellung für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb der Gasversorgungsleitung Marbeck-Heiden „MaHei“ (Leitungsnummer 102) und der Anbindeleitung 27/1/15 zum Transport von Erdgas inklusive einer Gasdruckregelmessanlage (GDRM-Anlage) sowie weiterer notwendiger Folgemaßnahmen

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) hat mit Schreiben vom 17.11.2023, zuletzt ergänzt am 06.02.2025, die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Marbeck-Heiden „MaHei“ (Leitungsnummer 102) und der Anbindeleitung 27/1/15 zum Transport von Erdgas inklusive einer GDRM-Anlage sowie weiterer notwendiger Folgemaßnahmen beantragt. Mit Datum vom 16.10.2025 wurde der entsprechende Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster (https://url.nrw/brms_verfahren -> Planfeststellung Energieleitung -> Stichwort: Gasversorgungsleitung Marbeck-Heiden (MaHei)) und hier im Portal Beteiligung NRW in der Zeit vom

30.10.2025 bis zum 12.11.2025 einschließlich.

Zusätzlich werden der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss ab demselben Datum bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist auch im zentralen UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de einsehbar sein.

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses lautet:

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erhoben werden.

Ein Rechtsbehelf gegen den Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gemäß § 80 V 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster gestellt und begründet werden.

Kontakt

Frau Verena Brinkhoff
Telefon: +49 251 411 5510
E-Mail: Verena.Brinkhoff@bezreg-muenster.nrw.de

Datenschutzerklärung

Bei der Durchführung des Anhörungs- und Planfeststellungsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) sind die betroffenen Personen hierüber zu informieren. In diesem Zusammenhang wird auf die "Datenschutzhinweise Planfeststellungsverfahren" verwiesen, die auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter https://www.bezreg-muenster.de/datenschutzhinweise-fuer-das-dezernat-25 aufgerufen werden können.

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