Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Dorsten Erneute Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Dorsten Nr. 278 Nikolausquartier / Storchbaumstraße - erneute öffentliche Auslegung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 22.12.2025 bis 23.01.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Dorsten Nr. 278 „Nikolausquartier / Storchsbaumstraße“

- Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung

Anlass, Ziel und Zweck der erneuten öffentlichen Auslegung

Anlass der vorliegenden Bauleitplanung ist der Antrag eines Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von drei in Form eines Hofes angeordneter Mehrfamilienhäuser mit einer gemeinsamen Tiefgarage. Die Planung leistet damit einen Beitrag zur Deckung des zunehmenden Bedarfes an Geschosswohnungsbau in unterschiedlichen Wohnungsgrößen. Da das bestehende Planungsrecht eine entsprechende Bebauung derzeit nicht zulässt sollen mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne der Innenentwicklung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Mehrfamilienhausbebauung geschaffen werden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat vom 12.11.2024 bis zum 13.12.2024 gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen.

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasste entsprechend dem Aufstellungsbeschluss zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung neben den Flächen des Vorhaben- und Erschließungsplanes auch die Flächen des westlich angrenzenden Fußwegs sowie des daran angrenzenden Baugrundstücks, die gem. § 12 (4) BauGB zunächst in die Planung einbezogen worden sind. Aufgrund einer differenzierten Auslegungsmöglichkeit des § 12 (4) BauGB hinsichtlich der Voraussetzungen für die Einbeziehung von Flächen außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes, werden aus Gründen der Rechtssicherheit diese Flächen nun vorsorglich aus dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ausgenommen.

Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird an Stelle dessen für die betroffenen Flächen die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp – 1. Abschnitt (Pestalozzistraße)” der Stadt Dorsten durchgeführt. Da durch die Änderung des Plangebietes die Grundzüge der Planung berührt werden, wird der Bebauungsplanentwurf nach § 4a Abs.3 BauGB mit der zuvor erläuterten Änderung erneut öffentlich ausgelegt.

Der Änderungsbebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren unter Verzicht auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB aufgestellt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst. Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 0,38 ha und wird begrenzt durch

  • die Grenze zu den Flurstücken 642 und 643, Flur 61 in der Gemarkung Dorsten im Norden,
  • die Storchsbaumstraße im Osten,
  • Droste-Hülshoff-Straße im Süden und
  • durch einen Fußweg (Flurstück 877, Flur 61 in der Gemarkung Dorsten) im Westen.

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst damit das Flurstück 1020, Flur 61 in der Gemarkung Dorsten. Die Grenzen des Plangebietes sind entsprechend in der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes festgesetzt.

Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit

                                      vom         22.12.2025 

                                      bis           23.01.2026   einschließlich

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, im 2. OG. des Haupttreppenhauses

zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden erneut öffentlich ausliegt:

                                      montags - donnerstags        08.00 Uhr - 16.00 Uhr

                                      freitags                                 08.00 Uhr – 13.00 Uhr.

Die Planunterlagen werden zudem in das Internet eingestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite

zugänglich. Diese Seite kann auch über www.dorsten.de/planbeteiligung erreicht werden.

Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Folgende umweltbezogene Informationen sind außerdem verfügbar und können im Raum A207 eingesehen werden:

Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen (nur) zu den geänderten Teilen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 278 „Nikolausquartier /Storchsbaumstraße“ sowie (nur) zu den geänderten Teilen seiner Begründung abgegeben werden können. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich oder mündlich, zur Niederschrift bei der Stadt Dorsten, Planungs-und Umweltamt, Zimmer 207 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme auf elektronischem Weg  an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Dorsten Nr. 278 „Nikolausquartier / Storchsbaumstraße“ bekannt gemacht.

Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Dorsten,11.12.2025

Der Bürgermeister

I.V.

Holger Lohse

Technischer Beigeordneter

Kontakt

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Frau Gruhl

Tel.: 02362 66 4932

Frau Drochtert

Tel.: 02362 66 4894

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