Vorhabenbezogener Bebauungsplan Dorsten Nr. 278 „Nikolausquartier / Storchsbaumstraße“
- Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung
Anlass, Ziel und Zweck der erneuten öffentlichen Auslegung
Anlass der vorliegenden Bauleitplanung ist der Antrag eines Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von drei in Form eines Hofes angeordneter Mehrfamilienhäuser mit einer gemeinsamen Tiefgarage. Die Planung leistet damit einen Beitrag zur Deckung des zunehmenden Bedarfes an Geschosswohnungsbau in unterschiedlichen Wohnungsgrößen. Da das bestehende Planungsrecht eine entsprechende Bebauung derzeit nicht zulässt sollen mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne der Innenentwicklung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Mehrfamilienhausbebauung geschaffen werden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat vom 12.11.2024 bis zum 13.12.2024 gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasste entsprechend dem Aufstellungsbeschluss zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung neben den Flächen des Vorhaben- und Erschließungsplanes auch die Flächen des westlich angrenzenden Fußwegs sowie des daran angrenzenden Baugrundstücks, die gem. § 12 (4) BauGB zunächst in die Planung einbezogen worden sind. Aufgrund einer differenzierten Auslegungsmöglichkeit des § 12 (4) BauGB hinsichtlich der Voraussetzungen für die Einbeziehung von Flächen außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes, werden aus Gründen der Rechtssicherheit diese Flächen nun vorsorglich aus dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ausgenommen.
Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird an Stelle dessen für die betroffenen Flächen die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp – 1. Abschnitt (Pestalozzistraße)” der Stadt Dorsten durchgeführt. Da durch die Änderung des Plangebietes die Grundzüge der Planung berührt werden, wird der Bebauungsplanentwurf nach § 4a Abs.3 BauGB mit der zuvor erläuterten Änderung erneut öffentlich ausgelegt.
Der Änderungsbebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren unter Verzicht auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB aufgestellt.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst. Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 0,38 ha und wird begrenzt durch
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst damit das Flurstück 1020, Flur 61 in der Gemarkung Dorsten. Die Grenzen des Plangebietes sind entsprechend in der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes festgesetzt.
Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit
vom 22.12.2025
bis 23.01.2026 einschließlich
im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, im 2. OG. des Haupttreppenhauses
zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden erneut öffentlich ausliegt:
montags - donnerstags 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
freitags 08.00 Uhr – 13.00 Uhr.
Die Planunterlagen werden zudem in das Internet eingestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite
zugänglich. Diese Seite kann auch über www.dorsten.de/planbeteiligung erreicht werden.
Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Folgende umweltbezogene Informationen sind außerdem verfügbar und können im Raum A207 eingesehen werden:
Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen (nur) zu den geänderten Teilen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 278 „Nikolausquartier /Storchsbaumstraße“ sowie (nur) zu den geänderten Teilen seiner Begründung abgegeben werden können. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich oder mündlich, zur Niederschrift bei der Stadt Dorsten, Planungs-und Umweltamt, Zimmer 207 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme auf elektronischem Weg an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Dorsten Nr. 278 „Nikolausquartier / Storchsbaumstraße“ bekannt gemacht.
Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
Dorsten,11.12.2025
Der Bürgermeister
I.V.
Holger Lohse
Technischer Beigeordneter
Stadt Dorsten
Planungs- und Umweltamt
Frau Gruhl
Tel.: 02362 66 4932
Frau Drochtert
Tel.: 02362 66 4894
www.dorsten.de/datenschutz