Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Dorsten Erneute Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Dorsten Nr. 277 „Wohnbebauung Marler Str. / Im Stadtsfeld“ - erneute öffentl. Auslegung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 15.05.2026 bis 29.05.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Dorsten Nr. 277 „Wohnbebauung Marler Str. / Im Stadtsfeld“

- Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat vom 04.07.2025 bis zum 05.08.2025 gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt östlich der Dorstener Innenstadt, im Stadtteil Feldmark, südlich der Marler Straße an der Kreuzung zur Händelstraße. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Anlass, Ziel und Zweck der erneuten öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und planerischer Präzisierungen überarbeitet. Die Änderungen betreffen insbesondere zusätzliche Festsetzungen zum Schallschutz, zur Erstellung eines Sanierungs- und Bodenmanagementkonzepts sowie Anpassungen am Baukörper und der Baugrenze. Die Nutzungen als ambulant betreute Wohngemeinschaften und altengerechte Wohnungen wurden konkretisiert. Zudem wurden Hinweise zu Altlasten, Kampfmitteln und weitere redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Die Änderungen sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB in den Planunterlagen kenntlich gemacht. Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung berührt werden, wird der Bebauungsplanentwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB mit den zuvor erläuterten Änderungen erneut öffentlich ausgelegt

Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit

                                      vom         15.05.2026 

                                      bis           29.05.2026   einschließlich

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, im 2. OG. des Haupttreppenhauses

zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden erneut öffentlich ausliegt:

                                      montags - donnerstags        08.00 Uhr - 16.00 Uhr

                                      freitags                            08.00 Uhr – 13.00 Uhr.

Die Frist ist gem. § 4a Abs. 3  Satz 3 BauGB auf einen Zeitraum von ca. zwei Wochen verkürzt.

Die Planunterlagen werden zudem in das Internet eingestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite

zugänglich. Diese Seite kann auch über www.dorsten.de/planbeteiligung erreicht werden.

Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Folgende umweltbezogene Informationen sind außerdem verfügbar und können im Raum A208 eingesehen werden:

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen (nur) zu den geänderten Teilen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Dorsten Nr.277 „Wohnbebauung Marler Str. / Im Stadtsfeld“ sowie (nur) zu den geänderten Teilen seiner Begründung abgegeben werden können. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich oder mündlich, zur Niederschrift bei der Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Zimmer 208 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme auf elektronischem Weg an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Dorsten Nr. 277 „Wohnbebauung Marler Str. / Im Stadtsfeld“ bekannt gemacht.

Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Dorsten,

Der Bürgermeister

I.V.

Nina Laubenthal

Erste Beigeordnete

Kontakt

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Frau Gruhl

Tel.: 02362 66 4910

Frau Krähnke

Tel.: 02362 66 4891

planung-und-umwelt@dorsten.de

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