Bebauungsplan Stadt Dorsten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Dorsten Nr. 271 „Antoniusstraße/Krusenpad“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 29.07.2026 bis 09.09.2026
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bebauungsplan Dorsten Nr. 271 „Antoniusstraße/Krusenpad“

-Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 16.06.2026 die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplan gefasst.

Anlass und Ziel der Planung

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 23.08.2022

die Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 271 "Antoniusstraße/Krusenpad" gemäß §

2 Abs.1 BauGB beschlossen. Ein Investor plant auf eigenem Grundstück die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 21 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Das Vorhaben dient der Deckung des Bedarfes an Geschosswohnungen in unterschiedlichen Wohnungsgrößen mit barrierefreien Grundrissen. Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, das im Hinterland der umliegenden Gärten liegende Grundstück einer maßvollen und geordneten Nachverdichtung zuzuführen, und dabei der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13a Absatz 2 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a Absatz 4 BauGB abgesehen.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Holsterhausen zwischen der Antoniusstraße und dem

Krusenpad. Es umfasst die Grundstücke Gemarkung Dorsten, Flur 9, Flurstücke 514 und

682.

Es wird begrenzt:

- Im Norden durch den Krusenpad

- im Osten durch die Wohnbebauung der Mittelstraße

- im Süden durch die Wohnbebauung der Antoniusstraße und

- im Westen durch die Wohnbebauung der Breslauer Straße.

Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind aus der Planzeichnung

ersichtlich. Das Plangebiet ist ca. 0,43 ha groß.

Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit

                                      vom         29.07.2026 

                                      bis           09.09.2026   einschließlich

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, im 2. OG. des Haupttreppenhauses

zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegt:

                                      montags - donnerstags        08.00 Uhr - 16.00 Uhr

                                      freitags                            08.00 Uhr – 13.00 Uhr.

Die Frist ist gem. §3 Abs. 2 Satz 1 BauGB um einen Zeitraum von ca. zwei Wochen verlängert.

Die Planunterlagen werden zudem in das Internet eingestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite

zugänglich. Diese Seite kann auch über www.dorsten.de/planbeteiligung erreicht werden.

Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Folgende umweltbezogene Informationen sind außerdem verfügbar und können im Raum A219 eingesehen werden:

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, Planungs- und Umweltamt, während der o.a. Servicezeiten, Zimmer 219 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr.: 02362 665761 oder auf elektronischem Weg per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 271 „Antoniusstraße/ Krusenpad“ bekannt gemacht.

Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Dorsten, 20.07.2026

Der Bürgermeister

I.V.

Holger Lohse

Technischer Beigeordneter

Kontakt

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Frau Gruhl

Tel.: 02362 66 4910

Frau Meyer

Tel.: 02362 66 4911

planung-und-umwelt@dorsten.de

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