Gesetzentwurf Stadt Drolshagen Bauen und Wohnen

14. Änderung des Flächennutzungsplans "Iseringhausen, Am Weierberge"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.04.2026 bis 20.05.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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14. Änderung des Flächennutzungsplans „Iseringhausen Am Weierberge“, Drolshagen-Iseringhausen

- Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Gemäß §§ 2 ff. i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 4a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drolshagen in der Sitzung am 04. Dezember 2025 die Aufstellung der

14. Änderung des Flächennutzungsplans „Iseringhausen Am Weierberge“, Drolshagen-Iseringhausen

beschlossen.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurstücke der Gemarkung Husten, Flur 8, Flurstücke 9 und 15 (teilweise) und weist eine Größe von rund 1,85 ha auf.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 50 „Iseringhausen Am Weierberge“ geschaffen werden. städtebauliche Zielsetzung der Planung ist die Schaffung von Bauplätzen und Arrondierung der bestehenden Siedlungsstruktur in der Ortschaft Iseringhausen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird für den o. g. Planbereich die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt.

Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung ist einschließlich zugehöriger Begründung in der Zeit vom

16. April 2026 bis einschließlich 20. Mai 2026

im Internet über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen

https://beteiligung.nrw.de/portal/drolshagen

eingestellt und veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans „Iseringhausen am Weierberge“ mit zugehöriger Begründung in dem genannten Zeitraum vom 16.04.2026 bis einschließlich 20.05.2026 im Fachbereich 4, Planen Bauen Wohnen, Altes Kloster, Dechant-Fischer-Straße 7, 57489 Drolshagen, während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden:

  • Montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
  • Freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den veröffentlichten Planungen einschließlich zugehöriger Begründung abgegeben werden. Die Stellungnahmen können direkt über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen, schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Stadt Drolshagen und deren Fachbereich 4, Planen Bauen Wohnen, Altes Kloster, Dechant-Fischer-Straße 7, 57489 Drolshagen, ist telefonisch unter 02761/970170 oder per E-Mail unter bauleitplanung@drolshagen.de erreichbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Herr Björn Kutschera

Fachbereich 4 - Planen, Bauen, Wohnen

Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 0 27 61 / 970-170
Fax: 02761 970-201

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Die Hinweise zur Datenverarbeitung nach § 55 BDSG und § 47 DSG NRW zur Erhebung personenbezogener Daten finden Sie unter

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