Gesetzentwurf Stadt Drolshagen Bauen und Wohnen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 49 "Auf dem Köbbinghauser Berge"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.08.2026 bis 04.09.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 49 „Auf dem Köbbinghauser Berge“, Drolshagen

- Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Gemäß §§ 2 ff. i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 4a i. V. m. § 12 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drolshagen in der Sitzung am 21. Mai 2026 die Aufstellung des

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 „Auf dem Köbbinghauser Berge“, Drolshagen

beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke der Gemarkung Drolshagen, Flur 4, Flurstücke 506 und 510 und weist eine Größe von rund 1,05 ha auf.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die städtebauliche Zielsetzung der Schaffung von Planungsrecht für die Ansiedlung eines Schnellrestaurants und eines Ladeparks für Elektrofahrzeuge verfolgt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird für den o. g. Planbereich die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist einschließlich zugehöriger Begründung in der Zeit vom

03. August 2026 bis einschließlich 04. September 2026

im Internet über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen

https://beteiligung.nrw.de/portal/drolshagen

eingestellt und veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung in dem genannten Zeitraum vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026 im Fachbereich 4, Planen Bauen Wohnen, Altes Kloster, Dechant-Fischer-Straße 7, 57489 Drolshagen, während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden:

  • Montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
  • Freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den veröffentlichten Planungen einschließlich zugehöriger Begründung abgegeben werden. Die Stellungnahmen können direkt über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen, schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Stadt Drolshagen und deren Fachbereich 4, Planen Bauen Wohnen, Altes Kloster, Dechant-Fischer-Straße 7, 57489 Drolshagen, ist telefonisch unter 02761/970170 oder per E-Mail unter bauleitplanung@drolshagen.de erreichbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Herr Björn Kutschera

Fachbereich 4 - Planen, Bauen, Wohnen

Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 0 27 61 / 970-170
Fax: 02761 970-201

Datenschutzerklärung

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Die Hinweise zur Datenverarbeitung nach § 55 BDSG und § 47 DSG NRW zur Erhebung personenbezogener Daten finden Sie unter

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