Umfrage Stadt Emmerich am Rhein Bauen und Wohnen

Ausschreibung Baugrundstücke Drosselweg

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.05.2025 bis 07.07.2025
  • Teilnehmer 13 Teilnehmer
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Ausschreibung

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat am 25.02.2025 beschlossen, ein Bieterverfahren für die Grundstücke Gemarkung Borghees Flur 4, FlurStk 560, 561 anzusetzen.

Grundstücksbeschreibung:

Die Stadt Emmerich am Rhein ist Eigentümer der Grundstücke Gem. Borghees, Flur 4, FlurStk. 560 mit einer Größe von 661 m² und Gem. Borghees, Flur 4, FlurStk. 561 mit einer Größe von 2.090 qm. Die beiden Grundstücke bilden zusammen eine Gesamtfläche von 2.751 m².

(Infrastruktur Emmerich, ruhige Lage, Ortsteil von Emmerich, verkehrsgünstige Lage, Nähe zur Autobahn, zur Innenstadt, Einkaufsmöglichkeiten.

Es ist beabsichtigt, drei Grundstücke mit einer Größe von ca. 900 m² zu bilden. Für den Fall, dass ein Bieter zwei oder alle drei Grundstücke erwirbt wird die (Neu)Vermessung angepasst bzw. darauf verzichtet.

Das Grundstück (vorrangig FlurStk 561) ist überdurchschnittlich stark mit Bäumen bewachsen. Die Stadt Emmerich am Rhein verpflichtet sich, bei Verkauf der Grundstücke die entsprechenden Fällarbeiten und Instandsetzung der Grundstücksfläche auf ihre Kosten durchzuführen. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzpflanzungen) werden ebenfalls von der Stadt Emmerich am Rhein selbst vorgenommen.

Bebaubarkeit:

Das Baugebiet ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Ziel ist es das Gesamtgrundstück (560 + 561) in drei Teile zu teilen und jeweils an den Bestbietenden zu veräußern. Eine genaue Vermessung der Grundstücksteile wird erst nach dem Abschluss des Bieterverfahrens erfolgen. Die im Plan dargestellte Aufteilung (A, B, C) ist als ca.-Angabe zu verstehen. Ein Verkauf von zwei (Teil)Flächen oder der Gesamtfläche ist möglich.

Bedingungen:

Das Mindestalter des Bieters beträgt 18 Jahre.

Der Mindestbieterpreis beträgt 180 €/ m².

Der Bieter bietet zu einem qm-Preis. Bei Abgabe des Bieterpreises ist vom Bieter anzugeben, auf welches Grundstück (A, B oder C) dieser Preis geboten wird.

Wertungskriterien:

Für Familien mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt, die bisher noch über kein Wohneigentum verfügen, werden Grundstücke zu einem vergünstigten Kaufpreis angeboten. Hier gelten folgende Wertungskriterien:

Familiärer Verbund 10 % (Ehe, Lebenspartnerschaft 10 Pkt.)

Kinder unter 18 Jahren 15 % (1 Kind 5 Pkt., 2 Kinder 10 Pkt., ab 3 Kinder 15 Pkt.)

Preis 75 % (max. 75 Pkt.)

Für die „familienfreundliche“ Sozialkomponente gilt, dass nur eine Bewerbung pro Haushalt je Baugrundstück (A, B oder C) zulässig ist.

Ein Haushalt zählt als ein Bewerber. Der Familienstand oder das Verwandtschaftsverhältnis der Haushaltangehörigen untereinander wird nicht berücksichtigt. Als Hausangehörige zählen alle Personen, die das zu errichtende Gebäude auf dem städtischen Grund bewohnen werden. Die Wohnsituation bei der Antragstellung ist unerheblich.

Die Hausangehörigen werden im Rahmen der Grundstücksvergabe erfasst.

Sollten sich mehrere Haushaltsangehörige auf ein Baugrundstück bewerben, führt dies zum sofortigen Ausschluss aller Haushaltsangehörigen von der laufenden Grundstücksvergabe.

Der Bewerber ist der Käufer des Grundstücks. Lebt dieser in einer Partnerschaft, wird der Vertrag zusätzlich mit dem, den Haushalt angehörenden volljährigen Partner geschlossen.

Bewerber, die in der Vergangenheit bereits ein Marktpreisgrundstück oder Familiengrundstück von der Stadt erhalten haben, sind von der Bewerbung auf Familiengrundstücke ausgeschlossen.

Vereinbarungen in den Kaufverträgen:

Nachweis der Finanzierbarkeit des Bauvorhabens

Vor der Vertragsunterschrift haben die Bewerber auf Verlangen der Stadt geeignete Nachweise vorzulegen, dass die Finanzierung und die Umsetzung der Baumaßnahme gesichert sind. Geeignete Nachweise können z. B. die Finanzierungszusage des Kreditinstituts oder Nachweise über das Eigenkapital sein.

Bebauungsverpflichtung

Die Käufer verpflichten sich, auf dem Baugrundstück innerhalb von drei Jahren ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten. Die Frist beginnt mit dem Tage der Rechtswirksamkeit des notariellen Vertrages. Die Bezugsfertigstellung muss der Stadt Emmerich am Rhein in geeigneter Form dargelegt werden, z. B. durch den Nachweis über die Bauabnahme.

Selbstbewohnungsverpflichtung bei „familienfreundliche Sozialkomponente“

Beim Kauf eines Grundstücks mit der hier angeführten „familienfreundlichen Sozialkomponente“ besteht eine Verpflichtung der Familie das Wohnhaus für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages selbst zu bewohnen und innerhalb dieser Frist nicht an familienfremde Personen zu übertragen oder zu verkaufen. Diese Verpflichtung ist grundbuchlich abzusichern. Der vergünstigte Kaufpreis ist in einem solchen Fall durch eine Nachzahlung des ermäßigten Kaufpreisanteils bei Eintritt des Ereignisses zu dem dann gegenwärtigen Marktwert des Grundstücks (Mindestens Bodenrichtwert) von den Erwerbern auszugleichen.

Rückauflassungsvormerkung

Bei einem Verstoß gegen die o.g. Bebauverpflichtung würde in dem zu schließenden Kaufvertrag eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Emmerich am Rhein ins Grundbuch eingetragen.

Kosten

Sämtliche mit der Beurkundung des Kaufvertrages anfallenden Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer tragen die Käufer.

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Kontakt

Karin Holzum-Helmes

Stadt Emmerich am Rhein
Fachbereich Immobilien
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein
Tel.: 02822/75-1314

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