Flächennutzungsplan Stadt Emmerich am Rhein Öffentliche Auslegung

104. Änderung des Flächennutzungsplan; Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.07.2025 bis 15.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 17.06.2025 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in zu dem Zeitpunkt gültigen Fassung, folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zu diesem Zweck können die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist vom

03.07.2025 bis einschließlich zum 15.08.2025

auf der Homepage der Stadt Emmerich am Rhein (http://emmerich.de/de/inhalt/oeffentlichkeitsbeteiligungen) eingesehen werden.

Eine zusätzliche Möglichkeit der Einsichtnahme besteht im Zeitraum der Auslegungsfrist im 2. OG des Rathauses der Stadt Emmerich am Rhein, Geistmarkt 1, im Flurbereich des Fachbereiches 5 – Stadtentwicklung während folgender Dienststunden:  Montag bis Freitag 08.30 bis 12.30 Uhr und Montag bis Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr

Hinweise

Abgabe von Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanverfahrens elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Bislang liegen folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor und folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

(Für alle Unterpunkt gilt: Art der Umweltinformation / Schutzgut / Quelle)

Mensch und seine Gesundheit

  • Immissionsschutz / Mitteilung, dass seitens des Dez. 53 der Bez.-Reg. Düsseldorf keine Bedenken bestehen / Stellungnahme des Dez. 53 der Bez.-Reg. Düsseldorf vom 20.03.2025
  • Luftverschmutzung / Darlegung, dass es aufgrund der benachbarten landwirtschaftlich genutzten Flächen zeitweise zu Geruchsbeeinträchtigungen durch Dünger kommen kann / Umweltbericht, Oekoplan, Hamminkeln, 14.01. 2025

Tiere und Pflanzen

  • Artenschutz / Der Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass kein Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG vorliegt / Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Oekoplan, Hamminkeln, 14.01. 2025
  • Artenschutz / Keine Bedenken, Protokoll artenschutzrechtliche Prüfung beigefügt / Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, Kreis Kleve vom 26.03.2025
  • Landschafts- und Naturschutz / Bezirksregierung als höhere Naturschutzbehörde nicht betroffen, Verweis nach Untere Naturschutzbehörde / Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 vom 26.03.2025
  • Naturschutzgebiet / Mitteilung seitens der Unteren Naturschutzbehörde, das keine grundsätzlichen Bedenken bestehen / Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, Kreis Kleve vom 26.03.2025  
  • Landschaftsschutzgebiet / Nächstgelegenes Landschaftsschutzgebiet liegt in einer Entfernung von ca. 450 m / Umweltbericht, Oekoplan, Hamminkeln, 14.01.2025
  • Geschütze Biotope / Gesetzlich geschützte Biotope bestehen nicht im Plangebiet / Umweltbericht, Oekoplan, Hamminkeln, 14.01.2025
  • Biotopverbundflächen / Der Geltungsbereich gehört zu keiner Biotopverbundfläche / Umweltbericht, Oekoplan, Hamminkeln, 14.01.2025

Wasser

  • Hochwasserrisiko / Informationen über die Lage im potentiellen Überschwemmungsbereich des Rheins / Entwurfsbegründung, Oekoplan, Hamminkeln, 14.01.2025
  • Gewässer / Informationen zu Wasserschutzgebiet, dem vorhandenem Oberflächengewässer in 600 m Entfernung und dem Entwässerungsgraben innerhalb des Plangebietes / Umweltbericht, Oekoplan, Hamminkeln, 14.01.2025
  • Gewässer / Ausführungshinweise des Deichverbandes zum Entwässerungsgraben / Stellungnahme Deichverband Bislich-Landesgrenze vom 11.03.2025
  • Versickerungskonzept / Hinweis zum Grundwasserflurabstand / Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde, Kreis Kleve vom 26.03.2025

Klima

  • Klima / Darlegung von Klimadaten, Hinweise zu Starkregenereignissen und ähnlichen Auswirkungen des Klimawandels / Umweltbericht, Oekoplan, Hamminkeln, 14.01.2025

Boden

  • Bodenschutz / Ausführungen zum Boden im Plangebiet und Hinweis darauf, dass ein Mindestabstand von 0,60 m zum Grundwasserstand eingehalten werden muss sowie Hinweis zur Beteiligung  des Dezernat 33 in Sachen der Flurbereinigungsverfahren Deich Emmerich-Dornick / Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde, Kreis Kleve vom 26.03.2025
  • Bodenschutz - Flurbereinigungsverfahren / Keine Bedenken zum Flurbereinigungsverfahren Deich Emmerich-Dornick / Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 33 vom 26.03.2025
  • Bodenschutz / Informationen zum Boden wie Bodentypen, Nähe zu schutzwürdigem Boden und Altlastenkataster / Umweltbericht, Oekoplan, Hamminkeln, 14.01.2025

Landschaftsbild

  • Landschaftsbild / Beschreibung des Landschaftsbildes in Bezug auf die landwirtschaftlich Nutzung, das dörfliche Zentrum und angrenzender Lindenallee / Umweltbericht, Oekoplan, Hamminkeln, 14.01.2025

Kultur und sonstige Sachgüter

  • Kultur und sonstige Sachgüter / Informationen zum archäologischen Bereich und historischer Kulturlandschaft im Plangebiet / Umweltbericht, Oekoplan, Hamminkeln, 14.0.12025

Hinweise

a)    Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegung können Stellungnahmen zum Bauleitverfahren in schriftlicher Form oder bei der Auslegungsstelle mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

b)    Verfahren nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtrechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

c)    Datenschutz

Mit Verweis auf das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz NRW) wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Personen, die Stellungnahmen zur Planung abgeben, in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse aufgeführt werden, soweit dies von den betroffenen Personen nicht ausdrücklich verweigert wurde.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 17.06.2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Emmerich am Rhein, 25.06.2025

Der Bürgermeister

Peter Hinze

Kontakt

Stadt Emmerich am Rhein
Fachbereich 5 - Stadtentwicklung -
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel.:  +49 2822 75-1501
Fax:  +49 2822 75-1599

Gegenstände

Übersicht
  • Abwägungstabelle Stellungnahmen
  • Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf
  • Stellungnahme Flurbereinigungsbehörde
  • Stellungnahme Deichverband
  • Stellungnahme Fachbereich 5 Umwelt
  • Stellungnahme TWE
  • Stellungnahme Kreis Kleve
  • Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW
  • Stellungnahme Telekom
  • Stellungnahme Thyssengas
  • Entwurf Planzeichnung 104. FNP-Änderung
  • Begründung 104. Änderung FNP
  • Umweltbericht 104. Änderung FNP

Informationen

Übersicht
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