Bebauungsplan Stadt Emmerich am Rhein Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 7/8 - Wassenbergstraße -

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 13.10.2025 bis 15.11.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. E 7/8 - Wassenbergstraße -
hier: Beschluss zur Offenlage


Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 02.09.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. E 7/8 - Wassenbergstraße - als Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 

Der Entwurf liegt mit seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB vom


13.10.2025 bis einschließlich 15.11.2025


im Flur des Fachbereichs 5 im 2. OG des Rathauses (Altbau), Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein zu jedermanns Einsicht aus. Dort können die Unterlagen während folgender Dienststunden eingesehen werden:


Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr


Im Internet können die Unterlagen unter https://www.emmerich.de/stadt-rathaus/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung oder https://beteiligung.nrw.de/portal/emmerich/startseite eingesehen werden.


Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Emmerich am Rhein schriftlich per Post an die oben genannte Adresse oder per Mail an bauleitplanung@stadt-emmerich.de, über das genannte Beteiligungsportal sowie mündlich zur Niederschrift bei der genannten Auslegungsstelle abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Emmerich am Rhein deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe verfügbarer umweltbezogener Information und der Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen abgesehen.

Kontakt

Stadt Emmerich am Rhein
E-Mail: bauleitplanung@stadt-emmerich.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Emmerich am Rhein unter https://www.emmerich.de/datenschutz einsehen.

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