Bebauungsplan Stadt Emmerich am Rhein Erneute Beteiligung

V 3/1 - Grüne Straße -

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.02.2026 bis 13.03.2026
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 06.05.2025 im Bebauungsplanaufstellungsverfahren V 3/1 - Grüne Straße - unter Bezug auf § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung folgenden Beschluss gefasst:


Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für den Bebauungsplan Nr. V 3/1 ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.


Das Verfahren wird gem. § 214 Abs. 4 BauGB ab dem Zeitpunkt, an dem der Fehler aufgetreten ist, wiederholt. Somit wird der Plan inklusive neu erstellten Anlagen erneut öffentlich ausgelegt.

Öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplanentwurf liegt mit seiner Begründung und den bislang vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom


09.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026


im 2. Obergeschoss des Rathauses der Stadt Emmerich am Rhein, Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein in einem Schaukasten im Flurbereich des Fachbereiches 5 -Stadtentwicklung- während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:


Montag bis Freitag 8:30 bis 12:30Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr


Die Auslegungsunterlagen sind während der Auslegungsfrist auf der Homepage der Stadt Emmerich am Rhein Emmerich https://www.emmerich.de/stadt-rathaus/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung
einsehbar.

Kontakt

Sebastian Küx
E-Mail: sebastian.kuex@stadt-emmerich.de

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Abgabe von Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Mit Verweis auf das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz NRW) wird
darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Personen, die Stellungnahmen zur Planung
abgeben, in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse aufgeführt
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