Bebauungsplan Stadt Emmerich am Rhein Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des Bebauungsplans E 29/1 -Bremerweg / Südwest-

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 07.04.2026
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 03.02.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zu dem Zeitpunkt gültigen Fassung folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der beigefügten Planskizze kenntlich gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zu diesem Zwecke liegt der Bebauungsplansvorentwurf mit seiner Begründung in der Zeit vom

09.03.2026 einschließlich bis 07.04.2026

im Flur des Fachbereichs 5 –Stadtentwicklung im 2. OG des Rathauses (Altbau), Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein, zu jedermanns Einsicht aus. Dort können die Unterlagen während folgender Dienststunden eingesehen werden:

Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

Im Internet können die Unterlagen unter https://www.emmerich.de/stadt-rathaus/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung oder https://beteiligung.nrw.de/portal/emmerich/startseite eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Emmerich am Rhein schriftlich per Post an die oben genannte Adresse oder per Mail an bauleitplanung@stadt-emmerich.de, über das genannte Beteiligungsportal sowie mündlich zur Niederschrift bei der genannten Auslegungsstelle abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Emmerich am Rhein deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 03.02.2026 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Emmerich am Rhein unter https://www.emmerich.de/datenschutz einsehen.

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