Bebauungsplan Stadt Emmerich am Rhein Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan V 3/2 -Ersatzmaßnahme BÜ Grüne Straße-

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.04.2026 bis 26.05.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 06.05.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

(1) Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich Hueskampstraße zwischen der Broichstraße und der neuen Bahnüberführung einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung V 3/2 -Ersatzmaßnahme BÜ Grüne Straße-.

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplans V 3/2 ist in der Planunterlage (Anlage 1) mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachfolgenden Planskizze kenntlich gemacht.

Planungsziele

Im Rahmen des Bahnübergangsbeseitigungskonzeptes als Folge des geplanten Ausbaus eines dritten Gleises innerhalb der Bahnstrecke Arnheim-Oberhausen (Betuwe; Planfeststellungsverfahren ABS 46/2) sollen die derzeit schienengleichen Bahnübergänge Grüne Straße und Broichstraße aufgehoben werden. Stattdessen soll ein Ersatzbauwerk ca. 80 m in östliche Richtung von dem derzeitigen Übergang an der Broichstraße errichtet werden. Dazu ist es erforderlich, die Verkehrswege in dem Bereich neu zu planen, teilw. zu verbreitern und umzulegen. Das Bebauungsplan-verfahren dient der planungsrechtlichen Vorbereitung dieser Maßnahme.

(2) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Planungsabsichten nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

Der Bebauungsplanvorentwurf liegt mit seiner Begründung in der Zeit vom

27.04.2026 bis einschließlich 26.05.2026

im Flur des Fachbereiches 5 – Stadtentwicklung im 2. OG des Rathauses (Altbau), Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein, zu jedermanns Einsicht aus. Dort können die Unterlagen während folgender Dienststunden eingesehen werden:

Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

Im Internet können die Unterlagen unter https://www.emmerich.de/stadt-rathaus/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung oder https://beteiligung.nrw.de/portal/emmerich/startseite eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Emmerich am Rhein schriftlich per Post an die oben genannte Adresse oder per Mail an bauleitplanung@stadt-emmerich.de, über das genannte Beteiligungsportal sowie mündlich zur Niederschrift bei der genannten Auslegungsstelle abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Emmerich am Rhein deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

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