Bebauungsplan Stadt Emmerich am Rhein Öffentliche Auslegung

1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. E 12/2 -Weseler Straße / Südost-

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.06.2026 bis 24.07.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Änderungsbereich umfasst folgenden Bereich: Gemarkung Emmerich, Flur 12, Flurstücke: 46, 67, 75, 76, 77, 86, 87, 88, 93, 102, 103, 105, 106, 604 und in der Gemarkung Emmerich, Flur 13, Flurstücke: 48 (teilw.), 49 (teilw.), 50 (teilw.), 51 (teilw.), 52 (teilw.), 53 (teilw.), 54 (teilw.), 55 (teilw.), 86 (teilw.), 187 (teilw.) und 559 (teilw.)

Der Änderungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.

Auslegung der Entwurfsunterlagen

Der Bebauungsplanentwurf liegt mit seiner Begründung in der Zeit vom

22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026

im Flur des Fachbereiches 5 – Stadtentwicklung im 2. OG des Rathauses (Altbau), Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein, zu jedermanns Einsicht aus. Dort können die Unterlagen während folgender Dienststunden eingesehen werden:

Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr

Montag bis Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr.

Im Internet können die Unterlagen unter https://www.emmerich.de/stadtrathaus/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung oder https://beteiligung.nrw.de/portal/emmerich/startseite eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Emmerich am Rhein schriftlich per Post an die oben genannte Adresse oder per Mail an bauleitplanung@stadt-emmerich.de, über das genannte Beteiligungsportal sowie mündlich zur Niederschrift bei der genannten Auslegungsstelle abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Emmerich am Rhein deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Information

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sind folgende Arten umweltbezogene Informationen verfügbar: Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe verfügbarer umweltbezogener Informationen und der Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen abgesehen.

Kontakt

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Emmerich am Rhein unter https://www.emmerich.de/datenschutz einsehen.

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