Bebauungsplan Stadt Emmerich am Rhein Öffentliche Auslegung

5. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne-

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.07.2026 bis 14.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates des Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Bebauungsplanentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung, die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Auslegung der Entwurfsunterlagen

Der Bebauungsentwurf liegt mit seiner Begründung in der Zeit vom

13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026

im Flur des Fachbereiches 5 – Stadtentwicklung im 2. OG des Rathauses (Altbau), Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein, zu jedermanns Einsicht aus. Dort können die Unterlagen während folgender Dienststunden eingesehen werden:

Montag bis Freitag 08:30 bis 12.30
Montag bis Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

Im Internet können die Unterlagen unter https://www.emmerich.de/stadt-rathaus/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung oder https://beteiligung.nrw.de/portal/emmerich/startseite eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Emmerich am Rhein schriftlich per Post an die oben genannte Adresse oder per Mail an bauleitplanung@stadt-emmerich.de, über das genannte Beteiligungsportal sowie mündlich zur Niederschrift bei der genannten Auslegungsstelle abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Emmerich am Rhein deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Information

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sind folgende Arten umweltbezogene Informationen verfügbar:

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 3 BauGB entsprechend. Insofern wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe verfügbarer umweltbezogener Information und der Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen abgesehen.

Kontakt

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Emmerich am Rhein unter https://www.emmerich.de/datenschutz einsehen.

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