Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 425 "Friedensstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.10.2021 bis 11.11.2021
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Planzeichnung

Bebauungsplans Nr. 425 „Friedenstraße“, Ennigerloh-Enniger vom 21.09.2021

  • Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat am 07.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 425 „Friedensstraße“, Ennigerloh-Enniger, beschlossen. Mit der Bauleitplanung soll eine geringfügige Erweiterung der Wohnbebauung in den bisherigen Außenbereich entlang der Friedenstraße in Enniger planungsrechtlich ermöglicht werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche östlich der Friedensstraße im Anschluss an die bestehende Bebauung (Gemarkung Enniger, Flur 15, Flurstück 218 tlw. und Flurstück 236). Der Geltungsbereich ist der Übersicht zu entnehmen.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Dabei wird gem. § 13a BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

Es fand keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB statt. Stattdessen konnte sich die Öffentlichkeit im Rathaus der Stadt Ennigerloh über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 13a Abs. 3 BauGB unterrichten und sich bis zum 17.01.2020 dazu äußern.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 425 „Friedenstraße“ mit dem Entwurf der Begründung und der Artenschutzprüfung in der Zeit vom 11.10.2021 bis einschließlich 10.11.2021 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Ennigerloh, Fachbereich Stadtentwicklung, im Foyer des 3. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beispielsweise schriftlich oder per Niederschrift in Zimmer 300, 302, 303 und 309 oder per Email an stadtentwicklung@ennigerloh.de abgegeben werden. Ergänzend besteht die Möglichkeit der Einsicht in die Planunterlagen über den Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Ennigerloh unter der Internetadresse www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen. Dort kann auch online über ein bereitgestelltes Formular eine Stellungnahme abgegeben werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Zugang zum Rathaus während der allgemeinen Öffnungszeiten möglicherweise vorübergehend eingeschränkt, aber weiterhin grundsätzlich möglich. Für die Bürgerinnen und Bürger gelten im Rathaus Abstandsregeln und Maskenpflicht. Die aktuellen Einschränkungen der Öffnungszeiten sind der Homepage der Stadt (www.ennigerloh.de) zu entnehmen oder können telefonisch erfragt werden unter der Rufnummer: 02524 – 28 0. Zur Vermeidung unnötiger Kontakte und vor dem Hintergrund möglicher weiterer Einschränkungen wird auf die Möglichkeit der onlinegestützen Beteiligung verwiesen.

Weiteres Vorgehen nach der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Termin der öffentlichen Auslegung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung ist hier einsehbar.

Stellungnahmen zum Verfahren können im Beteiligungszeitraum hier online abgegeben werden.

Kontaktperson

Herr Ben Riepe
Telefon: 02524/28-3020
E-Mail: riepe@ennigerloh.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Artenschutzprüfung
  • Geruchsgutachten

Informationen

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