Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Ennigerloh Frühzeitige Beteiligung

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 49 "Konzentrationszone Windenergieanlagen"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.12.2021 bis 21.01.2022
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Planzeichnung

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“, Ennigerloh-Mitte / Westkirchen / Enniger

Vor den Hintergrund, dass sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Zukunft nicht mehr über die Darstellung von Vorranggebieten im Flächennutzungsplan gesteuert werden soll, ist mit der entsprechenden Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans auch der Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“ aufzuheben, da dieser zukünftig der Darstellung des Flächennutzungsplans widersprechen würde (Anpassungsgebot).

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat daher in seiner Sitzung am 21.06.2021 die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“, Ennigerloh-Mitte / Westkirchen / Enniger beschlossen. Der Aufhebungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“ und ist dem beigefügten Auszug aus der Grundkarte zu entnehmen.

Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“, Ennigerloh-Mitte / Westkirchen / Enniger wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Ennigerloh, öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung durch Auslage öffentlich unterrichtet.

Hierzu liegen der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans mit Begründung und der Entwurf des Umweltberichtes vom 13. Dezember 2021 bis einschließlich 21. Januar 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Foyer des Fachbereichs Stadtentwicklung im 3. Obergeschoss des Rathauses der Stadt Ennigerloh (Marktplatz 1,59320 Ennigerloh) öffentlich aus.

In der Zeit der öffentlichen Unterrichtung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 302, 303 und 309).

  • Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Zugang zum Rathaus während der allgemeinen Öffnungszeiten gegebenfalls eingeschränkt. Er ist aber grundsätzlich weiterhin möglich. Die aktuellen Einschränkungen der Öffnungszeiten sind der Homepage der Stadt (www.ennigerloh.de) zu entnehmen.

Die Unterlagen können auch online im Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Ennigerloh unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen eingesehen werden. Hinweise und Anregungen können innerhalb dem oben genannten Unterrichtungszeitraum auch online über ein entsprechendes Formular im Planungs- und Beteiligungsserver oder per Email an stadtentwicklung@ennigerloh.de abgegeben werden.

Weitere Hinweise zum Verfahren:

An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich das Verfahren der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt.

Zum Plan im Beteiligungsserver und der Möglichkeit, während der Beteiligungsfrist eine Stellungnahmen abzugeben, gelangen Sie hier.

Kontaktperson

Herr Ben Riepe
Telefon: 02524/28-3020
E-Mail: riepe@ennigerloh.de

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