Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh zur Aufhebung von Vorranggebieten

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.08.2022 bis 09.09.2022
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Der Rat der Stadt Ennigerloh hat am 31.05.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ennigerloh beschlossen. Gegenstand der 15. Änderung ist die Streichung der bisherigen Darstellung einer Windvorrangzone inklusive der 100m-Höhenfestsetzung. Die mit dieser Darstellung verbundene Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entfällt zukünftig.

Die Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Flächennutzungsplans und damit das gesamte Stadtgebiet.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) in der Zeit vom 01. August 2022 bis einschließlich 09. September 2022 zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Ennigerloh, Fachbereich Stadtentwicklung, im Foyer des 3. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 302, 303 und 309 oder per Email an stadtentwicklung@ennigerloh.de abgegeben werden. Die Unterlagen können auch online im Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Ennigerloh unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen eingesehen werden. Hinweise und Anregungen können im Zeitraum der öffentlichen Auslegung hier auch online über ein entsprechendes Formular im Planungs- und Beteiligungsserver abgegeben werden.

 

Hinweise

  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
  • Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt.
  • Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontaktperson

Herr Ben Riepe

Telefon: 02524/28-3020
E-Mail: riepe@ennigerloh.de59320 Ennigerloh

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