Vor den Hintergrund, dass die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Zukunft nicht mehr über die Darstellung von Vorranggebieten im Flächennutzungsplan gesteuert werden soll, ist mit der entsprechenden Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans auch der Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“ aufzuheben, da dieser zukünftig der Darstellung des Flächennutzungsplans widersprechen würde (Anpassungsgebot).
Der Rat der Stadt Ennigerloh hat daher in seiner Sitzung am 21.06.2021 ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“, Ennigerloh-Mitte / Westkirchen / Enniger eingeleitet. Der Aufhebungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“ und ist dem beigefügten Auszug aus der Grundkarte zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) vom 01. August 2022 bis einschließlich 09. September 2022 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Ennigerloh, Fachbereich Stadtentwicklung, im Foyer des 3. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Hinweise
Herr Ben Riepe Telefon: 02524/28-3020 E-Mail: riepe@ennigerloh.de