Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“, Ennigerloh-Mitte / Westkirchen / Enniger

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.08.2022 bis 09.09.2022
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Vor den Hintergrund, dass die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Zukunft nicht mehr über die Darstellung von Vorranggebieten im Flächennutzungsplan gesteuert werden soll, ist mit der entsprechenden Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans auch der Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“ aufzuheben, da dieser zukünftig der Darstellung des Flächennutzungsplans widersprechen würde (Anpassungsgebot).

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat daher in seiner Sitzung am 21.06.2021 ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“, Ennigerloh-Mitte / Westkirchen / Enniger eingeleitet. Der Aufhebungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“ und ist dem beigefügten Auszug aus der Grundkarte zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) vom 01. August 2022 bis einschließlich 09. September 2022 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Ennigerloh, Fachbereich Stadtentwicklung, im Foyer des 3. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 302, 303 und 309 oder per Email an stadtentwicklung@ennigerloh.de abgegeben werden. Die Unterlagen können auch online im Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Ennigerloh unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen eingesehen werden. Hinweise und Anregungen können im Zeitraum der öffentlichen Auslegung hier auch online über ein entsprechendes Formular im Planungs- und Beteiligungsserver abgegeben werden.

 

Hinweise

  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  • Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt.

Kontaktperson

Herr Ben Riepe
Telefon: 02524/28-3020
E-Mail: riepe@ennigerloh.de

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