Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 211.1 „Golfplatz Ostenfelde – Erweiterung Maschinenhallen“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.08.2022 bis 16.09.2022
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Planzeichnung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 211.1 „Golfplatz Ostenfelde – Erweiterung Maschinenhallen“, Ennigerloh-Ostenfelde, soll das erforderliche Planungsrecht für die vorhandene Maschinenhalle sowie die Errichtung einer weiteren Halle geschaffen werden, um die zur Versorgung und Pflege des Golfplatzgeländes erforderlichen Gebäudekapazitäten vorhalten zu können. Der Geltungsbereich des Beb.-Plans umfasst die beiden Flurstücke 36 und 391, Flur 4, Gemarkung Ostenfelde. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Auszug aus der Grundkarte zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) vom 15. August 2022 bis einschließlich 16. September 2022 zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Ennigerlohwährend der allgemeinen Öffnungszeiten.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 302, 303 und 309 oder per Email an stadtentwicklung@ennigerloh.de abgegeben werden. Die Unterlagen können auch online im Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Ennigerloh unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen eingesehen werden. Hinweise und Anregungen können im Zeitraum der öffentlichen Auslegung auch online über ein entsprechendes Formular im Planungs- und Beteiligungsserver abgegeben werden.

 

Hinweise

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt.

Kontaktperson

Herr Ben Riepe
Telefon: 02524/28-3020
E-Mail: riepe@ennigerloh.de

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