Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung vom 27.01.2025 beschlossen, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Wulfsbergstraße“ und die dazugehörige Begründung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zu veröffentlichen.
Hintergrund der Planung ist eine Anregung auf Bebauungsplanänderung eines örtlichen Gewerbetreibenden, der im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 „Wulfsbergstraße“ zwei Lagerhallen errichten möchte. Da die entsprechende Fläche bislang keine überbaubare Grundstücksfläche ausweist, sollen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des genannten Vorhabens geschaffen werden.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Wulfsbergstraße“, Ennigerloh-Mitte, ist im beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Wulfsbergstraße“, Ennigerloh-Mitte, wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans, die Bebauungsplanbegründung, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, die im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der Zeit vom
10. Februar 2025 bis einschließlich 16. März 2025
im Internet veröffentlicht und zusätzlich zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können online im Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Ennigerloh unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen eingesehen werden.
Die öffentliche Auslegung erfolgt zudem im Rathaus der Stadt Ennigerloh, Marktplatz 1, 59320 Ennigerloh, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt im Foyer des 3. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind
Montag – Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montagnachmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie
Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise über das entsprechende Formular im Planungs- und Beteiligungsserver oder per E-Mail an beteiligungen@ennigerloh.de. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder per Niederschrift im Rathaus in den Zimmern 300, 308 und 309. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394)
Hannah Redmann
M.Sc. Geographie
Bauleitplanung
Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
Marktplatz 1
59320 Ennigerloh