Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Ennigerloh Erneute Beteiligung

7. Änderung des FNP und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Feuer- und Rettungswache Ennigerloh-Mitte“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.03.2025 bis 06.04.2025
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Übersichtsplan und Geltungsbereich

BEKANNTMACHUNG

der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ennigerloh und der zweiten erneuten Veröffentlichung des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Feuer- und Rettungswache Ennigerloh-Mitte“ gemäß §§ 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB

Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ennigerloh (FNP) soll die Darstellung einer landwirtschaftlichen Fläche künftig zur Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr und Rettungswache“ geändert werden. Mit der parallel verlaufenden Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Feuer- und Rettungswache Ennigerloh-Mitte“ sollen zugleich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Feuer- und Rettungswache in Ennigerloh geschaffen werden.

Der Geltungsbereich der parallel laufenden Bauleitplanverfahren umfasst ein Grundstück nordöstlich des Kreuzungsbereichs der B 475 mit der K 23 und der Straße Zum Buddenbaum und ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine reine Feuerwache zu schaffen, wurde bereits im Jahre 2015 ein Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und im Jahre 2016 ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Feuerwehrgerätehaus Ennigerloh-Mitte“ eingeleitet. Der Rat der Stadt Ennigerloh hatte hierzu im Jahr 2017 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Ennigerloh-Mitte“ beschlossen. Die Pläne haben seinerzeit jedoch keine Rechtskraft erlangt. Gleichwohl hat sowohl im Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans als auch im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 „Feuerwehrgerätehaus Ennigerloh-Mitte“ bereits eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie eine erste Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB stattgefunden. Für den Bebauungsplans Nr. 47 „Feuerwehrgerätehaus Ennigerloh-Mitte“ fand zudem eine erneute Offenlage nach §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB statt.

Durch die inzwischen geänderte Hochbauplanung hin zu einer Feuer- und Rettungswache, die Änderungen im Bauplanungsrecht und die wachsenden Anforderungen aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht, mussten die o.g. Planverfahren, die nie endgültig abgeschlossen wurden, insofern überarbeitet werden, um nunmehr eine Feuer- und Rettungswache planungsrechtlich zu ermöglichen. Das hat auch zur Umbenennung des Bebauungspanverfahrens hin zum Bebauungsplan Nr. 57 „Feuer- und Rettungswache Ennigerloh-Mitte“ geführt

In diesem Zuge hat die Stadt Ennigerloh neben dem Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans und seiner Begründung und dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 57 „Feuer- und Rettungswache Ennigerloh-Mitte“ und seiner Begründung auch den Umweltbericht, das Schallimmissionsgutachten und das Geruchsgutachten einer Aktualisierung unterzogen. Hierdurch wird die Stadt nun in die Lage versetzt, den Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans erneut zu veröffentlichen und den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 57 „Feuer- und Rettungswache Ennigerloh-Mitte“ zum zweiten Mal erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 zu veröffentlichen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekanntgemacht, dass der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) samt Begründung (Anlage 2) sowie der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 57 „Feuer- und Rettungswache Ennigerloh-Mitte“ (Anlage 3) samt Begründung (Anlage 4) in der Zeit vom

03. März 2025 bis einschließlich 06. April 2025

auf der Seite www.o-sp.de/ennigerloh im Internet veröffentlicht werden.

Eine andere leicht zu erreichen Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Stadt Ennigerloh (Marktplatz 1,59320 Ennigerloh), Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, im Foyer des 3. Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind

Montag – Freitag                von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,       
Montagnachmittag              von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie        
Donnerstagnachmittag       von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dafür steht ein entsprechendes Formular auf der Planseite im Planungs- und Beteiligungsserver unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen bereit. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 300, 308 und 309 oder per Email an beteiligungen@ennigerloh.de erfolgen.

Es liegen zur Einsicht bereit:

Anlage 1:       Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), erstellt von Tischmann Loh, Rheda-Wiedenbrück aus Januar 2025

Anlage 2:       FNP-Begründung, erstellt von Tischmann Loh, Rheda-

Wiedenbrück aus Januar 2025

Anlage 3:       Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 „Feuer- und Rettungswache

Ennigerloh-Mitte“, erstellt von Tischmann Loh, Rheda-

Wiedenbrück aus Januar 2025

Anlage 4:       Bebauungsplan-Begründung, erstellt von Tischmann Loh, Rheda-

Wiedenbrück aus Januar 2025

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen mit jeweils folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden veröffentlicht:

Anlage 5:      Artenschutzprüfung I zur 7. Änderung des FNP und Aufstellung des

Bebauungsplanes Nr. 57 vom Büro Stelzig, Soest, aus März 2023 mit Aktualisierung im Feb. 2025

In der Artenschutzprüfung werden die Betroffenheit von planungsrelevanten Arten, insbesondere von bestimmten Vogelarten und Fledermausarten, durch das Planungsvorhaben untersucht und damit verbundene mögliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen z.B. durch Baubeginn und, Baumfällungen nur in bestimmten Monaten und einer entsprechenden Beleuchtung, genannt (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden)

Anlage 6: Kombinierter Umweltbericht zur 7. Änderung des FNP und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 vom Büro WWK, Warendorf, aus Januar 2025

Für die Belange des Umweltschutzes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. In der Begründung nebst Umweltbericht zum Entwurf der 7. Änderung des FNP und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Feuer- und Rettungswache Ennigerloh-Mitte“ werden u. a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter, wie nachstehend aufgelistet, betrachtet:

  • die Auswirkungen der Flächenversiegelungen (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Fläche, Boden)
  • der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers und Umgang mit Hochwasser, Grundwasser, Starkregen (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgut Wasser)
  • die Auswirkungen auf Kaltluft- und Frischluftproduktion ((insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Luft, Klima)
  • die Auswirkungen auf den Lebensraum von Vogelarten z.B. Steinkauz und Turmfalke und Fledermausarten (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Natura 2000 – Gebiete)
  • die Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die Bebauung (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgut Landschaft)
  • die Auswirkungen der Feuer- und Rettungswache im Hinblick auf den entstehenden Verkehrs- und Betriebs- und Einsatzzeiten (Tag und Nacht) und der Einwirkungen der Gerüche durch umliegende Hofstrukturen auf die Feuer- und Rettungswache (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit)
  • die Verortung des Geltungsbereiches im Hinblick auf die kulturlandschaftlich prägenden Gebäude in der Umgebung (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter)
  • und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt und bewertet.

Der Umweltbericht enthält darüber hinaus eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung inkl. Benennung und Verortung der Kompensationsmaßnahme.

Anlage 7:     Schallimmissionsgutachten von Normec Group, aus Januar 2025

Das Gutachten hat sowohl den von der Feuer- und Rettungswache ausgehenden als auch den auf sie einwirkenden Lärm bzw. den Verkehrslärm untersucht – in der Unterscheidung zwischen Normal- und Einsatzbetrieb sowohl zur Tages- als auch Nachtzeit. Das schalltechnische Gutachten hat im Bereich des Verkehrslärmes darüber hinaus auch die Auswirkungen des Neuverkehrs auf die umliegende Bestandsbebauung untersucht. (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Mensch, Gesundheit)

Anlage 8:     Geruchsgutachten von Richters & Huels, aus Mai 2024

Das Gutachten untersucht die Geruchsbelastung der umliegenden Hofstellen auf den hier festgelegten Geltungsbereich der FNP-Änderung und des Bebauungsplanes und schlägt für Teilbereiche bauliche Vorkehrungen für die Minderung der Gerüche innerhalb des Gebäudes der Feuer-und Rettungswache vor. (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Mensch, Gesundheit, Tiere, Luft)

FRÜHZEITIGE BETEILIGUNGEN nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB aus 2017

Anlage 9:      umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 27.03. bis 18.04.2017 und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 23.03. bis 18.04.2017 zur FNP-Änderung

  1. Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 22 – Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Frage der Kampfmittelbelastung im Geltungsbereich (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Fläche, Boden)
  2. Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 65 – Rechtsangelegenheiten, Markscheidewesen zur Betroffenheit der RWTH Aachen als Inhaberin einer Erlaubnis zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen zu wissenschaftlichen Zwecken sowie deren Hinweis auf mögliche Strontianitlagerstätten. (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Fläche, Boden)
  3. Stellungnahme des Bundesamtes für Infrakstruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3 mit Hinweis zur Bedeutung der B475 für das Militär (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Menschen, Fläche)
  4. Stellungnahme des Kreises Warendorf zur Notwendigkeit der vertiefenden Bauleitplanung, insbesondere hinsichtlich Naturschutz (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, biologische Vielfalt)
  5. Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen NRW zur weiteren Verkehrsführung und Erschließung des Geltungsbereiches (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Fläche, Boden)
  6. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hinsichtlich Gerüchen aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten und damit verbundener Empfehlung, ein Geruchsgutachten in Auftrag zu geben (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Mensch, Gesundheit, Tiere)

Anlage 10:    umweltrelevante Informationen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 27.03. bis 18.04.2017 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.03. bis 18.04.2017 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57

  1. Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernate 22 und 65, mit Hinweis zu Kampfmittel, zu bestehenden Erlaubnisfeldern sowie den sich möglicherweise im Plangebiet vollzogenen Strontianitabbau (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Fläche, Boden)
  2. Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 22 – Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Frage der Kampfmittelbelastung im Geltungsbereich (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Fläche, Boden)
  3. Stellungnahme des Bundesamtes für Infrakstruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3 mit Hinweis zur Bedeutung der B475 für das Militär (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Menschen, Fläche)
  4. Stellungnahme des Kreises Warendorf
  1. Brandschutzdienststelle mit Hinweis auf das erforderliche Löschwasserangebot
  2. Gesundheitsamt mit Hinweis auf die Trinkwasserverordnung
  3. Straßenverkehrsamt mit Hinweis auf zukünftig erforderliche Dimensionierungen von Ein- und Ausfahrten und ausreichender Signalisierung
  4. Untere Naturschutzbehörde mit dem Hinweis der Einbindung des Gebäudes in die freie Landschaft
  5. Immissionsschutzstelle mit Hinweis auf detaillierte Planung zu Gebäudestellung und Anordnung von Zu- und Abfahrten, sowie Ampelanlagen

(insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Mensch, Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Landschaft)

  1. Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen NRW zur weiteren Verkehrsführung und Erschließung des Geltungsbereiches (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Fläche, Boden)
  2. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW zum Thema Gerüche und deren Auswirkungen der Planung auf die Entwicklung der landwirtschaftlichen Hofstellen in der Umgebung (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Mensch, Gesundheit)
  3. Stellungnahme der Wasserversorgung Beckum mit Hinweis auf die vorhandene Trinkwasserleitung (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Boden, Fläche)

ÖFFENTLICHE BETEILIGUNGEN nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB

Anlage 11:   umweltrelevante Informationen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur FNP-Änderung vom 22.05. bis 21.06.2017 (Abwägungstabelle)

  1. Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen NRW mit Aussagen zu dem erforderlichen Ausbau der Straßen für den hier betroffenen Bereich rund um die L475 / K23 / Zum Buddenbaum (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Boden, Fläche, Landschaft)
  2. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zu den Themen
  1. Gerüche und deren Auswirkungen der Planung auf die Entwicklung der landwirtschaftlichen Hofstellen in der Umgebung sowie die Geruchseinwirkungen auf die am Feuerwehrstandort stationierten Personengruppen
  2. Regionalplanung
  3. Schutz und Schonung der landw. Nutzflächen
  4. Lärmemissionen von der geplanten Feuerwehr aus auf die umliegenden Hofstellen, insbesondere die Tierhaltung

(insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Mensch, Gesundheit, Tiere, Boden, Luft, Landschaft)

Anlage 12:   umweltrelevante Informationen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Bebauungsplanaufstellung Nr. 57 vom 22.05. bis 21.06.2017 (Abwägungstabelle)

  1. Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW mit Hinweis zur Verwendung des Oberbodens im Plangebiet (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Boden, Fläche)
  2. Stellungnahme des Kreises Warendorf
  1. Straßenverkehrsamt mit Hinweisen zu ausreichenden Sichtflächen, Zu- und Abfahrten zum Plangebiet, Ampelsignalisierung, Umgang mit Fußgängern und Radverkehrsteilnehmern
  2. Untere Naturschutzbehörde zum Erhalt und Erweiterung von Grünstrukturen im Plangebiet
  3. Immissionsschutzstelle zum Thema Lärm, insbesondere den Auswirkungen der Feuerwehr im nächtlichen Zeitraum auf die umliegende Wohnbebauung und zum Thema Gerüche mit Aussagen zu den Geruchseinwirkungen auf die am Feuerwehrstandort stationierten Personengruppen

(insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Mensch, Gesundheit, Tiere, Boden, Fläche)

  1. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zu den Themen
  1. Gerüche und deren Auswirkungen der Planung auf die Entwicklung der landwirtschaftlichen Hofstellen in der Umgebung sowie die Geruchseinwirkungen auf die am Feuerwehrstandort stationierten Personengruppen
  2. Regionalplanung
  3. Schutz und Schonung der landw. Nutzflächen
  4. Lärmemissionen von der geplanten Feuerwehr auf die umliegenden Hofstellen, insbesondere die Tierhaltung (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Mensch, Gesundheit, Tiere, Boden, Luft, Landschaft)ö

Anlage 13:   umweltrelevante Informationen im Rahmen der erneuten Offenlage gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 31.07. bis 30.08.2017 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Bebauungsplanaufstellung Nr. 57 in der Zeit vom 17.07. bis 18.08.2017 (Abwägungstabelle)

a. Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3 mit Hinweis zur Bedeutung der B475 für das Militär (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Menschen, Fläche)

b. Stellungnahme des Kreises Warendorf

  1. Straßenverkehrsamt mit weiterhin Abstimmungsbedarf zur Verkehrsplanung
  2. Immissionsschutzstelle zum Thema Gerüche

(insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Mensch, Gesundheit, Tiere, Boden, Fläche, Luft)

c. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zum Thema Gebäudeplanung und Aufenthaltsräume in der geplanten Feuerwehr

Hinweise:

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 (2) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird bei der 7. Änderung des FNP darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt auch durch Aushang der Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Stadt Ennigerloh. Diese sind wie folgt verortet:

Ennigerloh-Mitte: Marktplatz 1

Ennigerloh-Enniger: Hauptstraße/Ecke Mauritiusstraße

Ennigerloh-Westkirchen: Warendorfer Straße/Ecke Domhoffstraße

Ennigerloh-Ostenfelde: Hessenknapp, zwischen Grothuser Weg und Eckeystraße

Ennigerloh, 20.02.2025

Stadt Ennigerloh

i.V.

Lohmann

Allgemeine Vertreterin

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I S. 394)

Kontakt

Michael Baier
Verwaltungsfachwirt
Stellvertretender Fachbereichsleiter
Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
Marktplatz 1
59320 Ennigerloh

beteiligungen@ennigerloh.de

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