Bebauungsplan Stadt Ennigerloh Erneute Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Pestalozzi-Quartier"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.03.2025 bis 13.04.2025
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Bekanntmachung

der zweiten erneuten Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs samt Begründung gemäß §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pestalozzi-Quartier“, Ennigerloh-Mitte

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung vom 25.11.2024 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pestalozzi-Quartier“ und die dazugehörige Begründung nach einem Wechsel des Vorhabenträgers erneut zur Beteiligung der Öffentlichkeit zu veröffentlichen.

Mit dem Planverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer 4-zügigen Kindertageseinrichtung mit darüber liegenden Wohnungen sowie für zwei Wohngebäude geschaffen werden. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pestalozzi-Quartier“ im Bereich des Schulwegs wurde nach dem Wechsel des Vorhabenträgers geändert und ist im beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Pestalozzi-Quartier“, Ennigerloh-Mitte, wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Gemäß §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekanntgemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Bebauungsplanbegründung, die Verkehrsuntersuchung, das Schallgutachten sowie der aktualisierte artenschutzrechtliche Fachbeitrag in der Zeit vom

10. März 2025 bis einschließlich 13. April 2025

auf der Seite www.o-sp.de/ennigerloh im Internet veröffentlicht werden.

Eine andere leicht zu erreichen Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Stadt Ennigerloh (Marktplatz 1,59320 Ennigerloh), Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, im Foyer des 3. Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

Montag – Freitag                  von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,         
Montagnachmittag                von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie
Donnerstagnachmittag          von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dafür steht ein entsprechendes Formular auf der Planseite im Planungs- und Beteiligungsserver unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen bereit. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 300, 308 und 309 oder per Email an beteiligungen@ennigerloh.de erfolgen.

Hinweise:

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 (2) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt auch durch Aushang der Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Stadt Ennigerloh. Diese sind wie folgt verortet:

Ennigerloh-Mitte: Marktplatz 1

Ennigerloh-Enniger: Hauptstraße/Ecke Mauritiusstraße

Ennigerloh-Westkirchen: Warendorfer Straße/Ecke Domhoffstraße

Ennigerloh-Ostenfelde: Hessenknapp, zwischen Grothuser Weg und Eckeystraße

Ennigerloh, 25.02.2025

Stadt Ennigerloh

i.V.

Martina Lohmann

Allgemeine Vertreterin

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017

(BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember

2023 (BGBI. 2023 I S. 394)

Kontakt

Michael Baier
Verwaltungsfachwirt
Stellvertretender Fachbereichsleiter
Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
Marktplatz 1
59320 Ennigerloh

beteiligungen@ennigerloh.de

Informationen

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