Flächennutzungsplan Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

24. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh für den Bereich "Wessenhorst"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 14.07.2025 bis 17.08.2025
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Übersichtsplan zum Geltungsbereich der 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh

Mit der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ennigerloh (FNP) für den Bereich „Wessenhorst“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen (WEA) geschaffen werden. Hierfür soll die Darstellung einer landwirtschaftlichen Fläche künftig in die Darstellung eines Sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Windenergie „Wessenhorst“, nachrangig Fläche für die Landwirtschaft geändert werden.

Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen und befindet sich nordwestlich des Siedlungsraums von Ennigerloh-Enniger und umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 10,3 ha. Der Geltungsbereich der 24. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Lage im Stadtgebiet sind den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekanntgemacht, dass der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Wessenhorst“ nebst Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom

14. Juli bis 17. August 2025

auf der Seite www.o-sp.de/ennigerloh im Internet veröffentlicht werden.

Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Stadt Ennigerloh (Marktplatz 1,59320 Ennigerloh), Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, im Foyer des 3. Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind

Montag – Freitag                 von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,       
Montagnachmittag              von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie        
Donnerstagnachmittag      von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dafür steht ein entsprechendes Formular auf der Planseite im Planungs- und Beteiligungsserver unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen bereit. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 300, 308 und 309 oder per Email an beteiligungen@ennigerloh.de erfolgen.

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen mit jeweils folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden veröffentlicht:

1. Umweltbericht als Teil der Begründung zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans, erstellt von WWK, aus Juli 2025

Für die Belange des Umweltschutzes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. In der Begründung nebst Umweltbericht zu dem Entwurf der 24. Änderung des FNP werden u. a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter dem Grunde nach, wie nachstehend aufgelistet, betrachtet:

a. Schutzgut Fläche

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch langzeitige und vorübergehende Flächeninanspruchnahme für Anlagenfundamente, Zuwegungen und Kranstellflächen; vollständige oder teilweise Versiegelungen und damit Nutzungsänderung sowie Zerschneidungen von Ackerflächen und ggf. Lebensräumen; Minimierung der Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch kleinstmögliche Errichtung der benötigten Infrastrukturflächen möglich

b. Schutzgut Boden

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Überbauung; Bodenveränderungen mit Beeinträchtigung auf die Standort-, Puffer- und Filterfunktionen der Böden als dauerhafte und erhebliche Wirkung; ausgleichspflichtige Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden (Ausgleichermittlung im Genehmigungsverfahren); Verunreinigungen durch Betriebsstoffe bei extremen Störfällen denkbar

c. Schutzgut Wasser

Geringe Beeinträchtigung des Grundwassers durch Flächenversiegelung; Versickerung im restlichen Plangebiet weiterhin möglich; keine Erhöhung des Oberflächenabflusses; nachteilige Umweltauswirkungen auf Oberflächengewässer und Grundwasser bei Störfällen möglich; Zurückhaltung wassergefährdender Stoffe durch Schutzvorrichtungen an den Anlagen verringert das Risiko der nachteiligen Auswirkungen bei Störfällen; Betroffenheit benachbarter Gewässer ist abhängig von den konkreten Anlagenstandorten im Genehmigungsverfahren zu prüfen; insgesamt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser

d. Schutzgut Klima und Luft

Keine kleinklimatischen Veränderungen (z.B. durch Luftverwirbelungen); keine nachteiligen Auswirkungen auf die Klimaelemente Strahlung, Sonnenscheindauer, Lufttemperatur, Luftfeuchte, Niederschlag und Bewölkung; Schadstoffausstoß im Rahmen der Anlagenherstellung und               -errichtung wird durch regenerative Energieerzeugung ausgeglichen; Schadstoffausstoß durch verringerte Verbrennung fossiler Energieträger mittel- bis langfristig reduziert; insgesamt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft

e. Schutzgut Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt

Inanspruchnahme von Vegetationsstrukturen (überwiegend Ackerflächen) für Fundamente, Kranstell- und Montageflächen; Betroffenheit von Tieren v.a. für Vögel und Fledermäuse zu erwarten; ermittelte WEA-empfindliche Arten im näheren und weiteren Umfeld des Geltungsbereichs: Kiebitz, Rohrweihe, Rotmilan, Wespenbussard; zudem gab es Hinweise auf WEA-empfindliche Fledermäuse; Betroffenheit dieser Arten durch Kollisionsgefahren, Verlust von Brut- und Rastplätzen (Vögel) sowie Verlust von Quartieren und Jagdräumen (Fledermäuse) möglich; möglichen Auswirkungen eines Anlagenbetriebes auf Vögel und Fledermäuse kann durch entsprechende Nebenbestimmungen im Rahmen der Anlagengenehmigung begegnet werden; vor diesem Hintergrund kann die Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände verhindert werden; FFH-Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von Natura-2000-Gebieten ist gegeben

f. Schutzgut Landschaft

Veränderungen der Proportionen des Landschaftsbildes in der unmittelbaren Nachbarschaft sowie Fernwirkung; nachhaltige Veränderung des Erscheinungsbildes der historisch gewachsenen Kulturlandschaft (landschaftsästhetischer Eingriff); Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in Form von Nebenbestimmungen bei der Anlagengenehmigung möglich; Ermittlung der konkreten Eingriffe sowie ggf. Berechnung von Ersatzgeld für nicht ausgleich- oder ersetzbare Eingriffe in das Schutzgut Landschaft sind im Genehmigungsverfahren zu ermitteln

g. Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit durch Schall- und Schattenschlagimmisionen, Lichteffekte und optische Wirkungen durch Windenergieanlagen; konkrete Immissionen sind im Genehmigungsverfahren zu ermitteln und die erteilten Genehmigungen mit Auflagen zum Schutz der Anwohner zu versehen; negative Auswirkungen der Planungen auf Erholungssuchende sind aufgrund der räumlich begrenzten Wirksamkeit und zeitlich begrenzter Wirkdauer unerheblich; mögliche Anlagenunfälle (Störfallbetrachtung) sind im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen; baubedingte Wirkungen (Lärm, Staubentwicklung, Erschütterungen, ggf. begrenzte Nutzbarkeit von Straßen und Wirtschaftswegen) möglich, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind im Genehmigungsverfahren festzulegen; vor diesen Hintergründen ist von keinen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit auszugehen

h. Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Im Plangebiet und dessen unmittelbaren Umfeld sind keine Baudenkmäler gelegen und keine Bodendenkmäler bekannt; ein Hinweis zum Umgang mit während der Bauphase entdeckten Funden ist den Planunterlagen zu entnehmen; Ziele aus dem Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland werden durch die Planung nicht beeinträchtigt, insgesamt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Die durch die konkret geplanten Anlagen mit ihren Standorten, Typen, Nabenhöhen und Rotordurchmessern und den damit verbundenen Schallimmissionen, Schattenwürfen sowie durch die Flächenansprüche für Zufahrten, Kranstellflächen etc. hervorgerufenen Wirkungen auf die Schutzgüter werden in den Fachgutachten zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert beschrieben und sind nicht Teil des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens.

2. Karte in Anhang 1 im Umweltbericht: Büro Stelzig. Karte Revierzentren von WEA-sensiblen Vogelarten. Ergebnisse der Kartierungen 2023 und 2024 (im Auftrag der Bürgerwind Ennigerloh GmbH & Co. KG), aus Mai 2025

Hinweise auf WEA-empfindliche Arten aus der Kartierung 2023 und 2024 durch das Büro Stelzig

3. Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 16.09.2024 bis 13.10.2024 zur 24. Änderung des FNP 

a. Stellungnahmen mit lfd. Nr. 1 – 10 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Hinweise auf mögliche negative Auswirkungen der Planungen auf die menschliche Gesundheit durch Anlagenimmissionen (Lärm, insb. Infraschall, Licht, Schattenschlag), Hinweise auf eine mögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch WEA und Versorgungsleitungen, Hinweise auf die erforderliche Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange im weiteren Verfahren; Hinweis auf eine Sichtung des Rotmilans im Jahr 2024

b. Stellungnahme der Bezirksregierung Münster – Dezernat 54 (Wasserwirtschaft einschl. anlagenbezogener Umweltschutz):

Das Plangebiet liegt nicht in einem Überschwemmungsgebiet; eine Berücksichtigung der Belange der Starkregenvorsorge ist auch im weiteren Verfahren erforderlich; Hinweis auf die Interpretationshilfe zum Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz

c. Stellungnahme des Kreises Warendorf

Hinweis auf sehr hohes Konfliktpotenzial mit kollisionsgefährdeten Arten (zum Planstand der frühzeitigen Beteiligung), insbesondere Rotmilan und Wespenbussard; Hinweis auf eine erforderliche Prüfung und Abstimmung, inwiefern das geplante Sondergebiet zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit angepasst werden kann

d. Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Münsterland Hauptstelle Coesfeld

Hinweis auf mögliche Beanspruchung der Anbaubeschränkungszone der L 547 und entsprechende Zustimmungserfordernisse; Hinweis, dass neue Anbindungen am klassifizierten Straßennetz für die geplanten WEA zu vermeiden sind

e. Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz – Regionalforstamt Münsterland

Hinweis, dass keine Beeinträchtigung des an das Plangebiet angrenzenden Waldbereichs erfolgen darf, hierzu ist eine Pufferzone zu errichten; die Grundstücke sollen nicht direkt an den Wald angrenzen, um Ablagerungen u.Ä. im Waldbereich zu vermeiden

f. Stellungnahme des LWL Archäologie für Westfalen. Außenstelle Münster

Bitte um Änderung einer Formulierung, um zu verdeutlichen, dass im Plangebiet aktuell keine Bodendenkmäler bekannt sind, aber ein Vorhandensein nicht ausgeschlossen werden kann

g. Stellungnahme der Westnetz GmbH: Dokumentation – Gas

Hinweis auf Erdgashochdruckleitungen im Plangebiet und erforderliche Abstimmung hinsichtlich entsprechender Abstände, insbesondere im Aufprallbereich; Schutzstreifen von Erdgashochdruckleitungen sind von jeglicher Bebauung sowie der Bepflanzung mit Bäumen freizuhalten; Hinweis auf Beachtung der Anweisungen zum Schutz von Erdgashochdruckleitungen bei Baumaßnahmen

Hinweise:

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird bei der 24. Änderung des FNP darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt auch durch Aushang der Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Stadt Ennigerloh. Diese sind wie folgt verortet:

Ennigerloh-Mitte: Marktplatz 1

Ennigerloh-Enniger: Hauptstraße/Ecke Mauritiusstraße

Ennigerloh-Westkirchen: Warendorfer Straße/Ecke Domhoffstraße

Ennigerloh-Ostenfelde: Hessenknapp, zwischen Grothuser Weg und Eckeystraße

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I S. 394)

Kontakt

Hannah Redmann

M.Sc. Geographie

Bauleitplanung

Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt

Marktplatz 1

59320 Ennigerloh

E-Mail: redmann@ennigerloh.de

Informationen

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