Bebauungsplan Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 60 „Dreifeldsporthalle", im Stadtteil Ennigerloh-Mitte

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.07.2025 bis 31.08.2025
Bild vergrößern

BEKANNTMACHUNG

der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 60 „Dreifeldsporthalle", im Stadtteil Ennigerloh-Mitte, gem. § 3 Abs. 2 BauGB, vom 18.07.2025

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Dreifeldsporthalle“ beabsichtigt die Stadt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Dreifeldsporthalle zu schaffen. Zusätzlich werden unter anderem die umliegenden Flächen der Kindertagesstätten, sowie die östlich angrenzende Waldfläche und die westliche Erschließung in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Ennigerloh hat die Verwaltung am 23.06.2025 per Beschluss beauftragt, die Veröffentlichung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein Grundstück im nördlichen Bereich der Rosa-Parks-Gesamtschule Ennigerloh-Neubeckum, am Teilstandort Berliner Straße. Dieses grenzt unmittelbar nördlich an die Breslauer Straße sowie nordöstlich an die Berliner Straße und ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Die Veröffentlichung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB hiermit bekanntgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 „Dreifeldsporthalle" samt Begründung sowie der Umweltbericht, Artenschutzprüfung sowie Schallgutachten werden in der Zeit vom

28.07.2025 bis einschließlich 31.08.2025

auf der Seite www.o-sp.de/ennigerloh im Internet veröffentlicht werden.

Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Stadt Ennigerloh (Marktplatz 1, 59320 Ennigerloh), Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, im Foyer des 3. Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind

Montag – Freitag                    von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

Montagnachmittag                 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie  

Donnerstagnachmittag           von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dafür steht ein entsprechendes Formular auf der Planseite im Planungs- und Beteiligungsserver unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen bereit. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 300, 308 und 309 oder per Email an beteiligungen@ennigerloh.de erfolgen.

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen mit jeweils folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden veröffentlicht:

  1. Umweltbericht, Teil II der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 „Dreifeldsporthalle“ Höke Landschaftsarchitektur / Umweltplanung GbR (Bielefeld)

Für die Belange des Umweltschutzes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umwelt-prüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. In der Begründung nebst Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 „Dreifeldsporthalle“, im Stadtteil Ennigerloh-Mitte werden u. a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung (insbesondere zu Risiken für die Gesundheit, Emissionen, Immissionen, Luft, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung)
  • Klima / Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel (insbesondere Auswirkungen auf Kaltluft- und Frischluftproduktion, aber auch die Qualität)
  • Boden, Fläche (insbesondere Auswirkungen der Flächenversiegelungen)
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild (insbesondere zu „planungsrelevanten Arten“ die eine Beeinträchtigung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auslösen könnte)
  • Wasser, Abwasser (insbesondere Rückhalt und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers)
  • Kulturgüter und Sachgüter, kulturelles Erbe
  • Erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Abfall
  • Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete

und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt und bewertet. Grundlage für diese Betrachtungen bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge, Gutachten und Stellungnahmen.

  1. Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60 „Dreifeldsporthalle“ von Höke Landschaftsarchitektur / Umweltplanung GbR (Bielefeld)

In der Artenschutzprüfung werden die Betroffenheit von planungsrelevanten Arten, insbesondere von bestimmten Vogelarten und Fledermausarten, durch das Planungsvorhaben untersucht und damit verbundene mögliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen z.B. durch Baubeginn und, Baumfällungen nur in bestimmten Monaten und einer entsprechenden Beleuchtung, genannt (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden)

  1. Schallimmissionsgutachten von nts Ingenieurgesellschaft (Münster)

Das Gutachten untersucht sowohl die von der Dreifeldsporthalle ausgehenden Schallimmissionen als auch den durch Besucher verursachten Verkehrslärm. Dabei erfolgt eine differenzierte Betrachtung zwischen dem Schul- und Vereinsbetrieb, dem regulären Wochenendbetrieb sowie Sonderveranstaltungen, die als seltene Ereignisse eingestuft werden. (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Mensch, Gesundheit)

  1. Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Umweltrelevante Informationen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.09.2024 bis 13.10.2024

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Münster: Dezernat 54 (Wasserwirtschaft, einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) zum Hochwasserrisikomanagement und zur Starkregenvorsorge
  • Stellungnahme des Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb zu möglichen Gasaustritten, zum Schutzgut Boden und zur Verwendung des Mutterbodens
  • Stellungnahme des Kreises Warendorf zur Niederschlagsentwässerung, zum Schutzgut Boden, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, schützenswerte Biotope gem. § 42 LNatSchG NRW sowie zur Sicherstellung der Zuwegung zum Einsatz von Feuerlösch- und Rettungsfahrzeugen sowie dessen Löschwasserversorgung
  • Stellungnahme des Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Ennigerloh zur Regenwasserentwässerung
  • Stellungnahme der Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG zur Stromversorgung

Umweltrelevante Informationen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.09.2024 bis 13.10.2024

1. Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zu Lärmimmissionen (Dreifeldsporthalle, Verkehr), zu Starkregenereignissen, zur Nutzung der Freifläche sowie zum Artenschutz

2. Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zu Lärmimmissionen (Dreifeldsporthalle, Verkehr) sowie zu Starkregenereignissen

3. Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zu Lärmimmissionen (Dreifeldsporthalle, Verkehr), zur Nutzung der Freifläche sowie zum Artenschutz

4. Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zu Lärmimmissionen (Dreifeldsporthalle, Verkehr) sowie zum Artenschutz

Hinweise:

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt auch durch Aushang der Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Stadt Ennigerloh. Diese sind wie folgt verortet:

Ennigerloh-Mitte: Marktplatz 1

Ennigerloh-Enniger: Hauptstraße/Ecke Mauritiusstraße

Ennigerloh-Westkirchen: Warendorfer Straße/Ecke Domhoffstraße

Ennigerloh-Ostenfelde: Hessenknapp, zwischen Grothuser Weg und Eckeystraße

-

Ennigerloh, 18.07.2025

Stadt Ennigerloh

i.V.

Martina Lohmann

Allgemeine Vertreterin

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323).

Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016, Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 16 G zur Neuordnung von Landesoberbehörden und zur Anpassung von Rechtsvorschriften für die Geschäftsbereiche des MLV und des MUNV des Landes NRW vom 11.3.2025 (GV. NRW. S. 288)

Kontakt

M.Sc. Björn Raum
Bauleitplanung
Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
Marktplatz 1
59320 Ennigerloh
beteiligungen@ennigerloh.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang