Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung der 22. FNP-Änderung und des Bebauungsplans Nr. 219 "Wohnmobilstellplatz", Ennigerloh-Ostenfelde

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.08.2025 bis 11.09.2025
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Geltungsbereich der 22. FNP-Änderung und des Bebauungsplans Nr. 219

Mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ennigerloh (FNP) für den Bereich „Im Sportpark“ soll die Darstellung einer landwirtschaftlichen Fläche künftig in eine Darstellung eines Sondergebiets, das der Erholung dient mit der Zweckbestimmung Wohnmobilstellplatz geändert werden. Mit der parallel verlaufenden Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 219 „Wohnmobilstellplatz“ sollen zugleich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Ostenfelde geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich im Norden von Ennigerloh-Ostenfelde und umfasst eine Fläche von ca. 1300 m². Der Geltungsbereich der parallel laufenden Bauleitplanverfahren umfasst Teile der Flächen Gemarkung Ostenfelde, Flur 4, Flurstücke 353 und 385 und ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Aufgrund eines formellen Fehlers in der Bekanntmachung vom 21.03.2025 wird die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Alle bereits eingegangenen Stellungnahmen werden für die Abwägung berücksichtigt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekanntgemacht, dass der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Im Sportpark“ samt Begründung sowie der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 219 „Wohnmobilstellplatz“ samt Begründung in der Zeit vom

11. August bis 11. September 2025

auf der Seite www.o-sp.de/ennigerloh im Internet veröffentlicht werden.

Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Stadt Ennigerloh (Marktplatz 1,59320 Ennigerloh), Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, im Foyer des 3. Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind

Montag – Freitag                 von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,       
Montagnachmittag              von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie        
Donnerstagnachmittag      von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dafür steht ein entsprechendes Formular auf der Planseite im Planungs- und Beteiligungsserver unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen bereit. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 300, 308 und 309 oder per Email an beteiligungen@ennigerloh.de erfolgen.

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen mit jeweils folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden veröffentlicht:

1. Artenschutzrechtliche Prüfung zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh und zum Bebauungsplan Nr. 219 „Wohnmobilstellplatz“ der Stadt Ennigerloh, erstellt von Landschaftsökologie und Umweltplanung Wittenborg aus Januar 2025

In der Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe I werden die Betroffenheit von planungsrelevanten Arten, insbesondere von bestimmten Vogelarten und Fledermausarten, durch das Planungsvorhaben untersucht und damit verbundene mögliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen z.B. durch Erhalt der südlich an das Plangebiet angrenzenden Baumhecke und Rodungen nur in bestimmten Monaten, genannt (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden).

2. Kombinierter Umweltbericht zur 22. Änderung des FNP und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 219 „Wohnmobilstellplatz“- Teil II der Begründung, erstellt von Stadt Ennigerloh, aus Februar 2025

Für die Belange des Umweltschutzes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. In den Begründungen nebst Umweltbericht zu den Entwürfen der 22. Änderung des FNP und des Bebauungsplanes Nr. 219 „Wohnmobilstellplatz“ werden u. a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter, wie nachstehend aufgelistet, betrachtet:

  • Schutzgut Menschen (keine Wohnnutzung im Plangebiet, nächste Wohnbebauung ca. 200 m südwestlich; Nutzung des Standortes zwecks Freizeit- und Erholungsfunktion)
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt (Erhalt der südlichen Heckenstruktur; Rodung des östlichen Gehölzstreifens; Neuanpflanzung einer Heckenstruktur im Norden und Westen des Plangebiets)
  • Schutzgut Fläche (Flächeninanspruchnahme und Versiegelung)
  • Schutzgut Boden (Verdichtung und (Teil-)Versiegelung von bisher landwirtschaftlich genutzten Böden)
  • Schutzgut Wasser (keine Oberflächengewässer im Plangebiet; Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate durch Versiegelung)
  • Schutzgut Luft und Klima (Erwärmung durch Versiegelung; verkehrliche Immissionen)
  • Schutzgut Landschaft (Eingrünung des Wohnmobilstellplatzes)
  • Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter (keine Denkmäler oder denkmalgeschützten Objekte im Plangebiet; Tribüne am Sportplatz als Baudenkmal in direkter Nähe)

Der Umweltbericht enthält darüber hinaus eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung inkl. Benennung und Verortung der Kompensationsmaßnahme.

3. Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 01.07.2024 bis 28.07.2024 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 219 

a. Stellungnahme der Bezirksregierung Münster – Dezernat 54 (Wasserwirtschaft, einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) zur Frage der Betroffenheit wasserwirtschaftlicher Belange; kein Vortragen grundsätzlicher Bedenken, allerdings Verweis auf Starkregenhinweiskarten und Interpretationshilfe Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter: Wasser, Luft und Klima, Boden)

b. Stellungnahme des Kreises Warendorf (Untere Landschaftsbehörde) zur Frage der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, insbesondere der vorhandenen südlichen Baumhecke; Bitte um weitere Abstimmung der artenschutzrechtlichen Prüfung mit der Unteren Naturschutzbehörde (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die Biologie Vielfalt, Fläche, Boden)

4. Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB vom 24.03-2025 bis 27.04.2025 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 219 und zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans 

a. Stellungnahmen der Bezirksregierung Münster – Dezernat 54 (Wasserwirtschaft, einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) mit einem Hinweis, dass sich das Plangebiet nicht in einem Überschwemmungsgebiet befindet (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter: Wasser, Luft und Klima, Boden)

b. Stellungnahme des Kreises Warendorf (Untere Naturschutzbehörde) mit dem Hinweis, dass das durch die Planung hervorgerufene Ausgleichsdefizit über das angegebene Ökokonto ausgeglichen werden kann ((insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die Biologie Vielfalt, Fläche, Boden)

Hinweise:

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird bei der 22. Änderung des FNP darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt auch durch Aushang der Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Stadt Ennigerloh. Diese sind wie folgt verortet:

Ennigerloh-Mitte: Marktplatz 1

Ennigerloh-Enniger: Hauptstraße/Ecke Mauritiusstraße

Ennigerloh-Westkirchen: Warendorfer Straße/Ecke Domhoffstraße

Ennigerloh-Ostenfelde: Hessenknapp, zwischen Grothuser Weg und Eckeystraße

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I S. 394)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323).

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Die Originalbekanntmachung kann der  Internetseite der Stadt Ennigerloh entnommen werden. 

Kontakt

Hannah Redmann

M.Sc. Geographie

Bauleitplanung

Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt

Marktplatz 1

59320 Ennigerloh

E-Mail: redmann@ennigerloh.de

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