Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

25. Änderung des FNP und vbB-Plan "Ostenfelder Straße / WLE", 2. Änderung, Ennigerloh-Mitte

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.09.2025 bis 19.10.2025
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BEKANNTMACHUNG

 25. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Ostenfelder Straße/ WLE“, Ennigerloh-Mitte und vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ostenfelder Straße / WLE", 2. Änderung, Ennigerloh-Mitte vom 05.09.2025
- Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 24.02.2025 die Beschlüsse zur Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Ostenfelder Straße/WLE“, Ennigerloh-Mitte, sowie zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ostenfelder Straße/WLE“, Ennigerloh-Mitte, gefasst. Mit den Änderungen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Dies erfolgt durch die Umwidmung von Lagerflächen in Verkaufsflächen, ohne dass die Gebäudehülle verändert wird. Dadurch würde die Gesamtverkaufsfläche des Marktes auf maximal 1.270 m² wachsen. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB werden die Verfahren parallel zueinander geführt.

Der Geltungsbereich des Bauleitplanverfahrens umfasst ein Grundstück an der Ostenfelder Straße in unmittelbarer Nähe zur WLE und ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Übersichtsplan zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Ostenfelder Straße/ WLE“, (Auszug aus der Grundkarte, © Geobasis Nordrhein-Westfalen und Kreis Warendorf, 2024)

Die Veröffentlichung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB hiermit bekanntgemacht. Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh im Bereich „Ostenfelder Straße/ WLE“, Ennigerloh-Mitte (Anlage 1) samt Begründung (Anlage 2) sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ostenfelder Straße / WLE", 2. Änderung, Ennigerloh-Mitte (Anlage 3) samt Begründung (Anlage 4), der gemeinsame Umweltbericht (Anlage 5), die Schalltechnische Untersuchung (Anlage 6) sowie die Städtebauliche Wirkungsanalyse (Anlage 7) werden in der Zeit vom

15.09.2025 bis einschließlich 19.10.2025

auf der Seite www.o-sp.de/ennigerloh im Internet veröffentlicht werden.

Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Stadt Ennigerloh (Marktplatz 1, 59320 Ennigerloh), Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, im Foyer des 3. Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind

Montag – Freitag                    von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

Montagnachmittag                 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie  

Donnerstagnachmittag           von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dafür steht ein entsprechendes Formular auf der Planseite im Planungs- und Beteiligungsserver unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen bereit. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 300, 308 und 309 oder per Email an beteiligungen@ennigerloh.de erfolgen.

Es liegen zur Einsicht bereit:

Anlage 1:        Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, erstellt von post welters + partner mbB (Dortmund)

Anlage 2:       FNP-Begründung, erstellt von post welters + partner mbB (Dortmund)

Anlage 3:       Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ostenfelder Straße / WLE", 2. Änderung Ennigerloh-Mitte", erstellt von post welters + partner mbB (Dortmund)

Anlage 4:       Bebauungsplan-Begründung, erstellt von post welters + partner mbB (Dortmund)

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen mit jeweils folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden veröffentlicht:

Anlage 5:       Kombinierter Umweltbericht zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Ostenfelder Straße/WLE" sowie zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ostenfelder Straße/WLE", postwelters + partner mbB (Dortmund)

Für die Belange des Umweltschutzes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umwelt-prüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. In der Begründung nebst Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 „Dreifeldsporthalle“, im Stadtteil Ennigerloh-Mitte werden u. a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung (insbesondere zu Risiken für die Gesundheit, Emissionen, Immissionen, Luft, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung)
  • Klima / Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel (insbesondere Auswirkungen auf Kaltluft- und Frischluftproduktion, aber auch die Qualität)
  • Boden, Fläche (insbesondere Auswirkungen der Flächenversiegelungen)
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild (insbesondere zu „planungsrelevanten Arten“ die eine Beeinträchtigung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auslösen könnte)
  • Wasser, Abwasser (insbesondere Rückhalt und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers)
  • Kulturgüter und Sachgüter, kulturelles Erbe
  • Erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Abfall
  • Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete

und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt und bewertet. Grundlage für diese Betrachtungen bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge, Gutachten und Stellungnahmen.

Anlage 6:       Schalltechnische Untersuchung zum geplanten Betrieb eines ALDI-Marktes nach der geplanten Verkaufsflächenerweiterung in 59320 Ennigerloh, Ostenfelder Straße 5-7, Wenker & Gesing Akustik und Immissionsschutz GmbH (Ahaus)

Das Gutachten untersucht sowohl die vom ALDI-Markt als auch die von der Nachbarschaft ausgehenden Schallimmissionen sowie den durch Besucher, Mitarbeiter und Lieferverkehr verursachten Verkehrslärm. (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Mensch, Gesundheit)

Anlage 7:       Städtebauliche Wirkungsanalyse einer geplanten Erweiterung des Lebensmitteldiscounters Aldi Nord an der Ostenfelder Straße in Ennigerloh, Junker+Kurse Stadtforschung/ Planung (Dortmund)

Das Gutachten untersucht die Auswirkungen des Vorhabens und dessen Kompatibilität mit den im Jahr 2019 vom Rat beschlossenen Ansiedlungsregeln des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Ennigerloh. Außerdem wird bewertet, wie diese Regeln im Hinblick auf die landesplanerischen Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) einzuordnen sind. (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Mensch, Gesundheit)

Anlage 8:       Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Ostenfelder Straße / WLE"

Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24.03. bis 27.04.2025 und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 24.03. bis 27.04.2025

  • Stellungnahme vom LWL - Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster zur Bodendenkmalpflege
  • Stellungnahme der Stadt Ennigerloh – Kampfmittelüberprüfung zu möglichen Kampfmitteleinwirkungen

Anlage 9:       Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Ostenfelder Straße / WLE" zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ostenfelder Straße/WLE" - 2. Änderung

Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24.03. bis 27.04.2025 und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 24.03. bis 27.04.2025

  • Stellungnahme des Kreises Warendorf zum Immissionsschutz, insbesondere den von der Erweiterung betroffenen Schallimmissionen
  • Stellungnahme vom LWL - Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster zur Bodendenkmalpflege
  • Stellungnahme der Stadt Ennigerloh – Kampfmittelüberprüfung zu möglichen Kampfmitteleinwirkungen
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zu Lärmimmissionen (Verkehr, Anlagen des ALDI-Marktes) sowie Staubbelastungen

Hinweise:

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird bei der 22. Änderung des FNP darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt auch durch Aushang der Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Stadt Ennigerloh. Diese sind wie folgt verortet:

Ennigerloh-Mitte: Marktplatz 1

Ennigerloh-Enniger: Hauptstraße/Ecke Mauritiusstraße

Ennigerloh-Westkirchen: Warendorfer Straße/Ecke Domhoffstraße

Ennigerloh-Ostenfelde: Hessenknapp, zwischen Grothuser Weg und Eckeystraße

Ennigerloh, 05.09.2025

Stadt Ennigerloh

Lülf

Bürgermeister

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323).

Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016, Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 16 G zur Neuordnung von Landesoberbehörden und zur Anpassung von Rechtsvorschriften für die Geschäftsbereiche des MLV und des MUNV des Landes NRW vom 11.3.2025 (GV. NRW. S. 288)

Kontakt

M.Sc. Björn Raum
Bauleitplanung
Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
Marktplatz 1
59320 Ennigerloh
beteiligungen@ennigerloh.de

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