Bebauungsplan Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 217 "Schürenbrink" in Ennigerloh - Ostenfelde

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.02.2026 bis 22.03.2026
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BEKANNTMACHUNG

der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 217 „Schürenbrink", im Stadtteil Ennigerloh-Ostenfelde, gem. § 3 Abs. 2 BauGB, vom 06.02.2026

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 07.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 217 „Schürenbrink“, Ennigerloh-Ostenfelde, beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen für den Bau von Mehrfamilienhäusern, um den bestehenden Bedarf an Wohnraum in Ostenfelde zu decken. Mehrfamilienhäuser leisten einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung unterschiedlicher Alters- und Nachfragegruppen und ermöglichen zugleich eine effiziente Nutzung der verfügbaren Flächen und Ressourcen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Ennigerloh hat die Verwaltung am 26.01.2026 per Beschluss beauftragt, die Veröffentlichung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 217 „Schürenbrink“ ist im Übersichtsplan mit einer gestrichelten Linie umgrenzt. Der rd. 0,4 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Ostenfelde Flur 2, Flurstücke 278, 279 und 332.

Die Veröffentlichung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB hiermit bekanntgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 217 „Schürenbrink" samt Begründung zzgl. Umweltbericht sowie die Artenschutzprüfung werden in der Zeit vom

16.02.2026 bis einschließlich 22.03.2026

auf der Seite www.o-sp.de/ennigerloh im Internet veröffentlicht.

Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Stadt Ennigerloh (Marktplatz 1, 59320 Ennigerloh), Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, im Foyer des 3. Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind

Montag – Freitag                    von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

Montagnachmittag                 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie  

Donnerstagnachmittag           von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dafür steht ein entsprechendes Formular auf der Planseite im Planungs- und Beteiligungsserver unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen bereit. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 300 und 308 oder per Email an beteiligungen@ennigerloh.de erfolgen.

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Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen mit jeweils folgenden Arten um-weltbezogener Informationen sind verfügbar und werden veröffentlicht:

  1. Umweltbericht, Teil II der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 217 „Schürenbrink“ von aru (arbeitsgruppe raum & umwelt) (Münster))

Für die Belange des Umweltschutzes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umwelt-prüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. In der Begründung nebst Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 217 „Schürenbrink“ im Stadtteil Ennigerloh - Ostenfelde werden u. a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung (insbesondere zu Risiken für die Gesundheit, Emissionen, Immissionen, Luft, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung)
  • Klima / Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel (insbesondere Auswirkungen auf Kaltluft- und Frischluftproduktion, aber auch die Qualität)
  • Boden, Fläche (insbesondere Auswirkungen der Flächenversiegelungen)
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild (insbesondere zu „planungsrelevanten Arten“ die eine Beeinträchtigung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auslösen könnte)
  • Wasser, Abwasser (insbesondere Rückhalt und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers)
  • Kulturgüter und Sachgüter, kulturelles Erbe
  • Erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Abfall
  • Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete

und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt und bewertet. Grundlage für diese Betrachtungen bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge, Gutachten und Stellungnahmen.

  1. Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 217 „Schürenbrink“ von aru (arbeitsgruppe raum & umwelt) (Münster)

In der Artenschutzprüfung werden die Betroffenheit von planungsrelevanten Arten, insbesondere von bestimmten Vogelarten und Fledermausarten, durch das Planungsvorhaben untersucht und damit verbundene mögliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen z.B. durch Baubeginn und, Baumfällungen nur in bestimmten Monaten und einer entsprechenden Beleuchtung, genannt (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden)

  1. Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Umweltrelevante Informationen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 01.07.2024 bis 28.07.2024

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg: Abt. 6 - Bergbau und Energie in NRW verliehenen Bergbauberechtigungen sowie zur bergbaulichen Situation und der Bergschadensgefährdung
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe zu Kampfmitteleinwirkungen
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Münster: Dezernat 54 (Wasserwirtschaft, einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) zur Niederschlagswasserableitung von unbeschichteten Dachflächen in das Grundwasser/Gewässer
  • Stellungnahme des Kreises Warendorf zur Niederschlagsentwässerung, zum Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz, zur Vorlage aller naturschutzrelevanter Gutachten, zur Minimierung von möglichen Störwirkung zur freien Landschaft und zum nördlichen gelegenen Wald sowie zur Baufeldvorbereitung/-räumung
  • Stellungnahme des LWL – Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster zu Bodendenkmäler sowie archäologischer Sachstandsermittlung
  • Stellungnahme des Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Ennigerloh zur Regenwasserentwässerung
  • Stellungnahme der Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG zur Stromversorgung
  • Stellungnahme der Stadt Beckum – Brandschutzdienststelle zur Löschwasserversorgung
  • Stellungnahme Wasserversorgung Beckum GmbH zur Trink- und Löschwasserversorgung

Hinweise:

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt auch durch Aushang der Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Stadt Ennigerloh. Diese sind wie folgt verortet:

Ennigerloh-Mitte: Marktplatz 1

Ennigerloh-Enniger: Hauptstraße/Ecke Mauritiusstraße

Ennigerloh-Westkirchen: Warendorfer Straße/Ecke Domhoffstraße

Ennigerloh-Ostenfelde: Hessenknapp, zwischen Grothuser Weg und Eckeystraße

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Ennigerloh, 06.02.2026

Stadt Ennigerloh

M. Berendes

Bürgermeister

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Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323).

Kontakt

M.Sc. Björn Raum
Bauleitplanung
Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
Marktplatz 1
59320 Ennigerloh
beteiligungen@ennigerloh.de

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